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Experten-Antwort

volle em rente auf grund des verschlossenen teilzeitarbeitsmarktes und hinzuverdienst aus selbständiger tätigkeit

von elisabeth29.09.2013 | 18:34
3674 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich erhalte befristet eine volle em rente da der teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. ich könnte mir etwas dazuverdienen, allerdings als freiberuflich tätig auf honorarbasis - die wö. arbeitszeit würde unter 15 stunden und der verdienst auch unter 450 euro liegen. nun meine fragen bzw. befürchtungen; -ist das rentenunschädlich? -muß ich mit einer erneuten überprüfung seitens der rv rechnen? -muß ich um die weiterbewilligung der vollen rente bangen? die antwort eines experten wäre sicher sehr hilfreich. danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes führt die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung oder einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit nicht zu einer Kürzung der Rente im Rahmen der Hinzuverdienstprüfung. Erst bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen erfolgt eine Rückwandlung in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze ist daher unbedingt zu beachten.

Da Ihre Rente befristet ist, erfolgt bei Eingang eines Weitergewährungsantrages eine erneute medizinische Beurteilung Ihres Leistungsvermögens. Eine Ablehnung der Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn sich Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen Umfang von sechs Stunden und mehr verbessert hat. Der ausgeübte Minijob oder die geringfügige selbständige Tätigkeit hat darauf keinen Einfluss.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits beschrieben, gilt die Regelung sowohl für geringfügige abhängige Beschäftigungsverhältnisse als auch für geringfügig ausgeübte selbständige Tätigkeiten.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Ein Hinzuverdienst vor Vollendung der Regelaltersgrenze ist immer zu melden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

tommlam 30.09.2013 | 11:44
Nachfrage: Gilt diese Regelung auch bei einer Selbständigkeit (z.B. Onlineverkauf)? Stundenzahl und Verdienst würde natürlich eingehalten! danke
tommlam 30.09.2013 | 11:44
Nachfrage: Gilt diese Regelung auch bei einer Selbständigkeit (z.B. Onlineverkauf)? Stundenzahl und Verdienst würde natürlich eingehalten! danke
tommlam 30.09.2013 | 11:44
Nachfrage: Gilt diese Regelung auch bei einer Selbständigkeit (z.B. Onlineverkauf)? Stundenzahl und Verdienst würde natürlich eingehalten! danke
tommlam 30.09.2013 | 11:44
Nachfrage: Gilt diese Regelung auch bei einer Selbständigkeit (z.B. Onlineverkauf)? Stundenzahl und Verdienst würde natürlich eingehalten! danke
tommlam 30.09.2013 | 11:45
Nachfrage: Gilt diese Regelung auch bei einer Selbständigkeit (z.B. Onlineverkauf)? Stundenzahl und Verdienst würde natürlich eingehalten! danke
tommlam 30.09.2013 | 11:46
Nachfrage: Gilt diese Regelung auch bei einer Selbständigkeit (z.B. Onlineverkauf)? Stundenzahl und Verdienst würde natürlich eingehalten! danke
tommlam 30.09.2013 | 11:45
Nachfrage: Gilt diese Regelung auch bei einer Selbständigkeit (z.B. Onlineverkauf)? Stundenzahl und Verdienst würde natürlich eingehalten! danke
elisabetham 30.09.2013 | 14:29
-am 30.09.2013 | 15:33
Im Rahmen des Weitergewährungsantrages wird Ihr Leistungsvermögen auf jeden Fall noch einmal überprüft. Ihr Leistungsvermögen könnte beispielsweise bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes auf unter drei Stunden abgesunken sein, so dass Sie dann eine Rente unabhängig von der Arbeitsmarktlage beziehen könnten. Der bearbeitende Sozialmediziner entscheidet, ob tatsächlich ein vollständiges Gutachten erstellt werden muss oder ob anhand eines aktuellen Befundberichtes des behandelnden Arztes entschieden werden kann. Fügen Sie dem Weitergewährungsantrag auf jeden Fall die aktuellen medizinischen Unterlagen bei, die Sie bereits bei sich aufbewahren.
elisabetham 30.09.2013 | 15:07
kurz noch mal eine rückfrage an den experten: lt. sozialmed. leistungsbeurteilung ist eine besserung unwarscheinlich - es wurden auch keine leistungen zur med. reha bzw. teilhabe am arbeitsleben vorgeschlagen. muß ich trotzdem mit einer erneuten begutachtung nach stellen des weiterbewilligungsantrages rechnen ? nochmals danke
elisabetham 01.10.2013 | 12:53
bitte noch mal kurz eine frage an den expeten, das soll es dann auch gewesen sein: ist es erforderlich eiinen verdienst bis 450 euro aus einer freiberuflichen tätigkeit an die rv zu melden ??
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