Hallo Jens,
der Antrag auf eine Dauerrente kann jeder Zeit gestellt werden. Eine Veränderung der Rentenhöhe wird sich aufgrund einer weiteren Diagnose bzw. Feststellung einer Schwerbehinderung allerdings nicht ergeben. Wie Schade bereits mitteilte, können Sie aber auch noch abwarten.
Sollten Sie vor Rentenbeginn in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, welches z.Z. aufgrund des Rentenbezuges ruht, könnte es sein, dass aufgrund arbeits-/ und tarifrechtlicher Bestimmungen Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis eintreten, wenn Sie auf Dauer erwerbsgemindert sind.