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Experten-Antwort

volle em rente dann scheidung

von adelheid04.11.2012 | 19:43
3922 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, lebe im trennungsjahr, bin ausgesteuert dann bzgl. nahtlosigkeitsregelung alg1. jetzt unbefristet volle em rente nach widerspruch des vdk. bescheid liegt vor. jetzt habe ich hier irgendwo mal gelesen, das ich kiene abzüge in form von einem versorgungsausgleich haben würde, wenn jetzt die scheidung auch noch durch wäre. und auch schon deshalb nicht, weil meine noch frau keine rentte bekommt. wer weis das genau? lg adelheid

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Versorgungsausgleich wirkt sich ab dem Folgemonat der Rechtskraft des Scheidungsurteils aus.

Dies bedeutet, dass Ihre Erwerbsminderungsrente ab diesem Zeitpunkt gemindert würde, falls Sie beim Versorgungsausgleich der Ausgleichspflichtige wären, d. h. wenn Sie Rentenanwartschaften abgeben müssten.

Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihre Frau bereits eine Rente bezieht oder nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie "Ursula" richtig geschrieben hat ist es für die Beantwortung der Frage tatsächlich völlig uninteressant, ob es sich um die Scheidung einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft handelt, da meine Antwort bei beiden Konstellationen gilt.

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5 Antworten

Versicherteram 05.11.2012 | 07:11
Hallo adelheid, seid ihr zwei Frauen die miteinander verheiratet sind ?
Rosarotam 05.11.2012 | 08:53
Seien Sie nicht so neugierig. Das hat Sie überhaupt nicht zu intressieren.
Ursulaam 05.11.2012 | 15:41
Das ist für die Beantwortung der Frage völlig uninteressant. Oder sind Sie so ein verklemmter Typ,der sich daran hochziehen möchte?
Gottschmidtam 05.11.2012 | 17:43
Hallo adelheid, seid ihr zwei Frauen die miteinander verheiratet sind ?
Das ist für die Beantwortung der Frage völlig uninteressant. Oder sind Sie so ein verklemmter Typ,der sich daran hochziehen möchte?
Ob verklemmt oder nicht verklemmt, darum geht es nicht. Die Japaner habens früher auch (vielleicht auch heute noch?) mit Tieren gemacht, ohne daß dort jemand die Nase gerümpft hat. Deshalb muß man aber deswegen nicht gleich die arg gebeutelte Rentenkasse belasten. Tatsache ist,daß wenn man durch solche Art von Partnerschaften wieder Mal die Rentenversicherung schröpft ohne daß hierfür speziell jemals Beiträge geflossen wären. Wir sind schon durch die Euro-Umstellung und die Wiedervereinigung geschröpft worden, jetzt muß die Rentenkasse auch noch für Schwulen- und Lesbenpartnerschaften herhalten. Schweinerei, finde ich!
Amselam 05.11.2012 | 18:27
Gottschmidt, was soll der Quatsch? Falls Sie es noch nicht kapiert haben: Vergünstigungen im steuer- und Rentenrecht sind ein Bonbon dafür, dass man lebenslange Unterhaltsverpflichtungen eingeht (auch nach evtl. Scheidung nimmt das Sozialamt in Regress), und mit einem Partner im Pflegeheim sind in Nullkommanix die Ersparnisse eines ganzen Lebens weg.
Deutsche Rentenversicherung
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