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Experten-Antwort

Volle EM-Rente + Gewerbe

von Oli08.09.2022 | 09:33
509 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo RV-Team. Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Ich spiele mit dem Gedanken einen Online Shop zu starten. In meinem Fall wäre der Shop automatisiert, daher komme ich auf weniger als 5 Arbeitsstunden pro Woche. Die eigentlichen Fragen sind: Darf ich überhaupt als Bezieher einer vollen EM-Rente ein Gewerbe auf meinen Namen und als Geschäftsführer gründen, ohne das meine EM-Rente gefährdet wird? Wird bei der Kalkulation der Verdienstgrenze für EM-Rentner das Gehalt des Geschäftsführers, oder der Gewinn des Unternehmens berücksichtigt? (Gewinn verbleibt auf dem Firmenkonto) Freue mich auf eure Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oli,

wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, dürfen Sie eine Tätigkeit nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben, also unter drei Stunden täglich bzw. unter 15 Stunden wöchentlich. Arbeiten Sie mehr, kann unter Umständen der Anspruch auf die Rente entfallen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Rentenversicherungsträger über die geplante Tätigkeit zu informieren und das weitere Vorgehen abzusprechen.

Das Einkommen, welches Sie als Selbständiger erhalten, ist grundsätzlich als Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI zu berücksichtigen.

Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit.

Da nach § 15 Abs. 1 SGB IV zur Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns auf die Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts (§§ 4 bis 7k EStG und § 13a EStG) abzustellen ist, gehören zum Arbeitseinkommen die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 EStG.

Insofern ergibt sich die Höhe des Einkommens aus Ihrem steuerrechtlichen Gewinn.

Da nicht alle Angaben zu Ihrer Tätigkeit bekannt sind, ist eine konkrete Aussage nicht möglich. Auch dies sollten Sie direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutsche Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 08.09.2022 | 10:09
Hallo Olli, alleine dadurch, dass Sie eine Firma gründen, ist Ihre Erwerbsminderungsrente sicher noch nicht gefährdet. Hier kommt es dann darauf an, in welchem Umfang Sie selbst tätig sind und welche Einkünfte Sie selbst tatsächlich dann als steuerpflichtiges Einkommen erzielen. Den Gewinn in der Firma zu belassen reicht hier allerdings allein nicht aus, die Hinzuverdienstgrenzen nicht zu überschreiten. Wenden Sie sich an Ihre zuständige DRV und teilen dort präzise und mit (vorläufigen) Zahlen mit, wie Sie Ihr Geschäftsmodell umsetzen wollen. Dann kann Ihnen von dort eine verbindliche Antwort gegeben werden, wie sich dies einerseits auf die EM-Rente auswirkt und welche Gewinnteile tatsächlich auf Ihre EM-Rente angerechnet werden. Da auch noch einige, andere Rechtsbereiche betreffende, wichtige Faktoren für Sie zu beachten sind, sollten Sie sich noch einmal ausführlich auch z.B. von einem Steuerberater beraten lassen, ob Sie die richtige Geschäftsform planen oder ob es dafür nicht alternative Geschäftsmodelle gibt. Beachten Sie außerdem, dass sich auch die KV/PV erheblich an Ihren Einkünften 'bereichern' will und informieren Sie sich dort über die genauen Bedingungen. Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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