Hallo Maren,
wenn Sie unmittelbar (keine längere Unterbrechung als 1 Monat) VOR der EM-Rente Pflichtversichert waren (durch den Bezug von Arbeitslohn/Krankengeld oder ALGI), haben Sie nach einer befristeten einen neuen Anspruch auf ALGI.
Lassen Sie sich also nicht abwimmeln, sofern dies auf Sie zutrifft.
Auch ein Restanspruch auf Krankengeld könnte noch bestehen, wenn Sie vor der EM-Rente Krankengeld bezogen hatten und dieses (zum Teil) erstattet wurde. Klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse.
siehe hierzu z.B. auch:
https://rentenbescheid24.de/rueckwirkende-bewilligung-em-rentekr…
Und auch wenn die DRV ja noch vier Wochen länger Zeit hat, Ihren Bescheid zu bearbeiten (Zahlung wäre dann ja erst wieder zum Monatsende), sollten Sie also mindestens eine dieser beiden Alternativen rechtzeitig, spätestens ab 1. Tag nach Ablauf der Bewilligung beantragen (ALGI auch schon vorher 'ankündigen' / Krankengeld Arzt stellt 'Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen' mit Diagnose wie vor der EM aus). Im Zweifelsfall einfach beides beantragen, denn es erledigt sich dann ohnehin wieder, wenn der Weiterbewilligungsbescheid eintrudelt.
Aber auf jeden Fall jetzt schon diese Ansprüche abklären.
Unter Umständen kann Ihnen Ihre zuständige DRV auch für einen kurzen Zeitraum die EMR weiter bewilligen (bis endgültig entschieden werden kann), dies müssten Sie schriftlich beantragen, haben darauf aber keinen 'Anspruch' und nicht alle Regionalträger gehen dann auch darauf ein.
Verwenden Sie für Ihre Anfrage dies onlineformular
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
Und fragen Sie damit nach dem Bearbeitungsstand und bitten um 'Weiterbewilligung bis endgültig entschieden wird'.
Wenn das alles nicht hilft bzw. doch kein Anspruch auf ALG/KG besteht, bliebe Ihnen ansonsten nur der Weg zum Jobcenter bzw. Sozialamt.
Aber vielleicht hilft ja auch schon die 'schriftliche' Nachfrage bei der DRV, dass Ihr Antrag wieder aus dem hohen Stapel hervorgeholt wird.
Viel Erfolg und alles Gute!