Hallo,
meine volle EM-Rente läuft in 4 Wochen aus. Antrag auf Verlängerung habe ich vor 5 Monaten gestellt. Bis jetzt habe ich noch kein Bescheid erhalten.
Auf Nachfrage bei der DRV, bzgl. der Bearbeitung, konnte man mir keine Antwort geben.
Was mache ich finanziell, wenn in 4 Wochen die Rente ausläuft und der Bescheid immer noch nicht da ist???
Das Arbeitsamt fühlt sich nicht zuständig!!!
Hallo Maren,
wenn Sie unmittelbar (keine längere Unterbrechung als 1 Monat) VOR der EM-Rente Pflichtversichert waren (durch den Bezug von Arbeitslohn/Krankengeld oder ALGI), haben Sie nach einer befristeten einen neuen Anspruch auf ALGI.
Lassen Sie sich also nicht abwimmeln, sofern dies auf Sie zutrifft.
Auch ein Restanspruch auf Krankengeld könnte noch bestehen, wenn Sie vor der EM-Rente Krankengeld bezogen hatten und dieses (zum Teil) erstattet wurde. Klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse.
siehe hierzu z.B. auch:
https://rentenbescheid24.de/rueckwirkende-bewilligung-em-rentekrankengeld-zurueckzahlen/
Und auch wenn die DRV ja noch vier Wochen länger Zeit hat, Ihren Bescheid zu bearbeiten (Zahlung wäre dann ja erst wieder zum Monatsende), sollten Sie also mindestens eine dieser beiden Alternativen rechtzeitig, spätestens ab 1. Tag nach Ablauf der Bewilligung beantragen (ALGI auch schon vorher 'ankündigen' / Krankengeld Arzt stellt 'Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen' mit Diagnose wie vor der EM aus). Im Zweifelsfall einfach beides beantragen, denn es erledigt sich dann ohnehin wieder, wenn der Weiterbewilligungsbescheid eintrudelt.
Aber auf jeden Fall jetzt schon diese Ansprüche abklären.
Unter Umständen kann Ihnen Ihre zuständige DRV auch für einen kurzen Zeitraum die EMR weiter bewilligen (bis endgültig entschieden werden kann), dies müssten Sie schriftlich beantragen, haben darauf aber keinen 'Anspruch' und nicht alle Regionalträger gehen dann auch darauf ein.
Verwenden Sie für Ihre Anfrage dies onlineformular
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003
Und fragen Sie damit nach dem Bearbeitungsstand und bitten um 'Weiterbewilligung bis endgültig entschieden wird'.
Wenn das alles nicht hilft bzw. doch kein Anspruch auf ALG/KG besteht, bliebe Ihnen ansonsten nur der Weg zum Jobcenter bzw. Sozialamt.
Aber vielleicht hilft ja auch schon die 'schriftliche' Nachfrage bei der DRV, dass Ihr Antrag wieder aus dem hohen Stapel hervorgeholt wird.
Viel Erfolg und alles Gute!
Hallo Maren,
Abschläge hat eigentlich alle üblichen Möglichkeiten aufgezeigt. Bliebe zusätzlich nur noch auf die Möglichkeit der Erhebung einer Verpflichtungsklage nach Ablauf von 6 Monaten nach Weitergewährungsantrag (sogenannte Untätigkeitsklage), oder auf einen Antrag auf einstweilige Maßnahme (Weiterzahlung der EM-Rente) beim Sozialgericht hinzuweisen.
Das hat aber im Regelfall den entscheidenden Nachteil, dass das Gericht die Akten beizieht und damit zunächst auch wieder nichts passiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung