Hallo, Franz,
beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird, bezogen auf das Leistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt, dass dieses unter drei Stunden gesunken ist. Üben Sie eine Beschäftigung neben dem Bezug der Rente aus, so kann es selbstverständlich sein, dass es zu Überprüfungen kommen kann.
Ob Sie nun aufgrund der nun zusätzlichen Ausübung einer weiteren Tätigkeit als Übungsleiter in einen Bereich kommen, aus dem geschlossen werden könnte, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, kann hier nicht beantwortet werden. Art und Umfang der Tätigkeit in Kombination mit der Tätigkeit im Minijob sind bei dieser Bewertung der Situation zu beleuchten. Um bei der Bewertung Ihrer individuellen Situation zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen, wäre es erforderlich, mit der zuständigen DRV in Kontakt zu treten. Sie können sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter wenden, um die neue Situation zu schildern. Grds. sind Sie verpflichtet Veränderungen bei der Aufnahme von Tätigkeiten oder im Bereich des Hinzuverdienstes bekannt zu geben.