Zitiert von: Fastrentner
Grundsätzlich *darf* der
EM-Rentner bei voller
EM-Rente nur unter 3 Stunden täglich arbeiten.
...DARF???
Wenn es nicht ein so ernstes Thema wäre, würde ich jetzt mehrfach mit den Augen rollen, was ein EM-Rentner 'darf' ;-)
> Chris Muc: Das ist die aktuelle Rechtslage. So berate ich meine Klienten tagtäglich. Wenn Sie mich in einem derartig süffisantem Ton ansprechen, dann doch bitte mit entsprechendem Link zu dieser angeblichen höchstrichterlichen Rechtssprechung
...hat die DRV selbst in den nachlesbaren Rechtsanweisungen (rvRecht) eingebaut, was bei EMRT noch geht/nicht geht/welche Folgewirkungen entstehen.
Und, ich verwahre mich strikt dagegen zu sagen, "wenn Sie ü2,99 Std arbeiten/können, ist die volle EM nicht mehr vorhanden - QUATSCH!"
Aber das Thema ist so ausgelutscht, wie das Forum alt ist. Deswegen ich in Beratungen *) auch auf diese Möglichkeit der zulässigen Mehrarbeitszeit hinweise/sie nicht ausschließe - mit der Konsequenz der Einkommensanrechnung und der dadurch bewirkten Minderung der vollen EMRT/Teilrente.
Und natürlich kann es dabei zu einem Rentenentzug kommen/wenn überhaupt eine Beschäftigung aufgenommen wird, was aber hier nicht das Thema ist.
Einige MA im Umfeld 'erfreuen' sich dank dieser Möglichkeit – wg. soz.med. festgestellter voller EM - weiterhin als rege AN mit einem Teilzeitjob, geht doch – wenn man/frau will und nicht nur zuhause bis zur Kiste warten möchte.
Sind schlicht Einzellentscheidungen unter Beteiligung der DRV - und keine 'Pauschal-Meinungen/Verurteilungen' ...das geht doch nicht/das darf der/die doch gar nicht. ...wie es einige 'Mitreisende' in diesem Forum gebetsmühlenartig immer wieder wiederholen – tja, eben nur Mitreisende ohne Berater-/Praxiserfahrung und jenseits von Rechtskenntnis im Individualfall.
Diese Statement sollte dann aber auch wieder für die nächsten 10 Jahre reichen - sofern dazu keine gesetzlichen Änderungen erfolgen ;-)
Gruß
w.
)* 1x im Jahr vielleicht ...läuft bei Ihnen tgl. sonst nix 'Normales' am Schreibtisch vorbei, oder haben Sie sich auf nur diese Fälle als einziger Bundesspezie spezialisiert (wenn Sie sagen "so berate ich meine KlientEN TÄGLICH"?) - anders könnten Sie davon sonst nicht leben, wenn nicht alle die Fälle bei Ihnen landen würden ;-))