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Experten-Antwort

Volle EM - Rente + Minijob + Übungsleiterpauschale

von Franz30.08.2017 | 14:59
1206 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ein Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente ist unschädlich, wie sieht es aus wenn noch eine Übungsleiterpauschale dazu kommt. Steurrechtlich sicher kein Problem - aber könnte der Status "Erwerbsminderungsrente" in Frage gestellt werden, weil mehr als 15 Stunden in der Woche gearbeitet wird. Danke für Auskünfte Franz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Franz,

beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird, bezogen auf das Leistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt, dass dieses unter drei Stunden gesunken ist. Üben Sie eine Beschäftigung neben dem Bezug der Rente aus, so kann es selbstverständlich sein, dass es zu Überprüfungen kommen kann.

Ob Sie nun aufgrund der nun zusätzlichen Ausübung einer weiteren Tätigkeit als Übungsleiter in einen Bereich kommen, aus dem geschlossen werden könnte, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, kann hier nicht beantwortet werden. Art und Umfang der Tätigkeit in Kombination mit der Tätigkeit im Minijob sind bei dieser Bewertung der Situation zu beleuchten. Um bei der Bewertung Ihrer individuellen Situation zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen, wäre es erforderlich, mit der zuständigen DRV in Kontakt zu treten. Sie können sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter wenden, um die neue Situation zu schildern. Grds. sind Sie verpflichtet Veränderungen bei der Aufnahme von Tätigkeiten oder im Bereich des Hinzuverdienstes bekannt zu geben.

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7 Antworten

Fortitude oneam 30.08.2017 | 16:00
Hallo Franz, im Grunde genommen haben Sie recht. Die Hinzuverdienstgrenze liegt seit dem 01.07.2017 Fexirente bei 6.300 im Jahr bei voller EMR. Dennoch kann bei einer befristete/unbefristete vollen EMR eine Überprüfung stattfinden, ob überhaupt noch eine volle EMR vorliegt. Die Entscheidung treffen Sie ganz alleine. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schadeam 31.08.2017 | 09:35
Eine Überprüfung ist immer möglich und bei der Konstellation (450€+ Freibetrag = mehr als 600€ Auszahlung) auch nicht unberechtigt. Das hängt aber auch vom Lohn ab: bewegt man sich im Mindestlohnbereich, arbeitet dieser "voll Erwerbsgeminderte" möglicherweise 16-18 Wochenstunden und beweist damit doch eindeutig, dass die Erwerbsminderung doch nicht ganz so schlimm ist? Die Gier nach dem Maximum könnte damit zum Problem werden....
Chris Mucam 31.05.2018 | 08:58
Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch, dass Sie UNTER 3 Std. am Tag arbeiten. Nicht 3, UNTER 3. Also z.B. 5x 2,5 Std. Solange sowohl die Einhaltung des Maximums von 6300Euro/Jahr als auch unter 3Std/Tag eingehalten wird, besteht keine Gefahr.
W*lfgangam 31.05.2018 | 21:46
...vielen Dank für Ihre 'Meinung' zum absolut zulässigen zeitlichen Beschäftigungsumfang neben einer EMRT. Komisch, dass die herrschende Rechtsauffassung/höchstrichterliche Rechtsprechung das anders sieht. Wollen Sie das nochmal kommentieren, warum das so ist?! ;-) Gruß w.
Chris Mucam 31.05.2018 | 22:29
Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch, dass Sie UNTER 3 Std. am Tag arbeiten. Nicht 3, UNTER 3.
...vielen Dank für Ihre 'Meinung' zum absolut zulässigen zeitlichen Beschäftigungsumfang neben einer EMRT. Komisch, dass die herrschende Rechtsauffassung/höchstrichterliche Rechtsprechung das anders sieht. Wollen Sie das nochmal kommentieren, warum das so ist?! ;-) Gruß w.
Das ist die aktuelle Rechtslage. So berate ich meine Klienten tagtäglich. Wenn Sie mich in einem derartig süffisantem Ton ansprechen, dann doch bitte mit entsprechendem Link zu dieser angeblichen höchstrichterlichen Rechtssprechung, am besten sogar noch mit Inhalt, inwieweit sich diese unterscheidet. Hätten Sie mich schlichtweg gefragt, wo meine "Meinung" nachzulesen ist, hätte ich dies sehr gerne verlinkt, auf diesen Tonfall hin googeln Sie bitte selbst. Tipp:Am Besten auf der HP der DRV. Ich wollte lediglich behilflich sein, aber wenn man sich daraufhin so anreden lassen muss, lass ich das in Zukunft. Schönen Tag noch
Fastrentneram 01.06.2018 | 05:51
Zitat von Chris Muc anzeigenausblenden
...vielen Dank für Ihre 'Meinung' zum absolut zulässigen zeitlichen Beschäftigungsumfang neben einer EMRT. Komisch, dass die herrschende Rechtsauffassung/höchstrichterliche Rechtsprechung das anders sieht. Wollen Sie das nochmal kommentieren, warum das so ist?! ;-) Gruß w.
Das ist die aktuelle Rechtslage. So berate ich meine Klienten tagtäglich. Wenn Sie mich in einem derartig süffisantem Ton ansprechen, dann doch bitte mit entsprechendem Link zu dieser angeblichen höchstrichterlichen Rechtssprechung, am besten sogar noch mit Inhalt, inwieweit sich diese unterscheidet. Hätten Sie mich schlichtweg gefragt, wo meine "Meinung" nachzulesen ist, hätte ich dies sehr gerne verlinkt, auf diesen Tonfall hin googeln Sie bitte selbst. Tipp:Am Besten auf der HP der DRV. Ich wollte lediglich behilflich sein, aber wenn man sich daraufhin so anreden lassen muss, lass ich das in Zukunft. Schönen Tag noch
Die ständigen Diskussionen hier im Forum, was ein EM-Rentner neben seiner Rente arbeiten darf oder auch nicht, sind überflüssig, weil in einem Forum nicht abschließend zu beantworten. Grundsätzlich darf der EM-Rentner bei voller EM-Rente nur unter 3 Stunden täglich arbeiten. Hat er vor, mehr zu arbeiten, ist er verpflichtet dies seinem Rententräger mitzuteilen. Dieser entscheidet dann, ob das auf Kosten seiner Restgesundheit möglich ist oder nicht. Teilt er es nicht mit, trägt der Rentner allein das Risiko eines Entzuges oder der Umwandlung in eine teilweise EM-Rente. Nur eine solche Verfahrensweise gibt seriös Aufschluss. Alle anderen Antworten sind rein spekulativ und damit nicht hilfreich.
W*lfgangam 01.06.2018 | 21:23
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Fastrentner schrieb

...vielen Dank für Ihre 'Meinung' zum absolut zulässigen zeitlichen Beschäftigungsumfang neben einer EMRT. Komisch, dass die herrschende Rechtsauffassung/höchstrichterliche Rechtsprechung das anders sieht.

Wollen Sie das nochmal kommentieren, warum das so ist?! ;-)

Gruß

w.[/quote]

Das ist die aktuelle Rechtslage. So berate ich meine Klienten tagtäglich. Wenn Sie mich in einem derartig süffisantem Ton ansprechen, dann doch bitte mit entsprechendem Link zu dieser angeblichen höchstrichterlichen Rechtssprechung, am besten sogar noch mit Inhalt, inwieweit sich diese unterscheidet.

Hätten Sie mich schlichtweg gefragt, wo meine "Meinung" nachzulesen ist, hätte ich dies sehr gerne verlinkt, auf diesen Tonfall hin googeln Sie bitte selbst. Tipp:Am Besten auf der HP der DRV.

Ich wollte lediglich behilflich sein, aber wenn man sich daraufhin so anreden lassen muss, lass ich das in Zukunft.

Schönen Tag noch[/quote]

Die ständigen Diskussionen hier im Forum, was ein EM-Rentner neben seiner Rente arbeiten darf oder auch nicht, sind überflüssig, weil in einem Forum nicht abschließend zu beantworten.

Grundsätzlich darf der EM-Rentner bei voller EM-Rente nur unter 3 Stunden täglich arbeiten. Hat er vor, mehr zu arbeiten, ist er verpflichtet dies seinem Rententräger mitzuteilen. Dieser entscheidet dann, ob das auf Kosten seiner Restgesundheit möglich ist oder nicht.

Teilt er es nicht mit, trägt der Rentner allein das Risiko eines Entzuges oder der Umwandlung in eine teilweise EM-Rente.

Nur eine solche Verfahrensweise gibt seriös Aufschluss. Alle anderen Antworten sind rein spekulativ und damit nicht hilfreich.

...DARF??? Wenn es nicht ein so ernstes Thema wäre, würde ich jetzt mehrfach mit den Augen rollen, was ein EM-Rentner 'darf' ;-) > Chris Muc: Das ist die aktuelle Rechtslage. So berate ich meine Klienten tagtäglich. Wenn Sie mich in einem derartig süffisantem Ton ansprechen, dann doch bitte mit entsprechendem Link zu dieser angeblichen höchstrichterlichen Rechtssprechung ...hat die DRV selbst in den nachlesbaren Rechtsanweisungen (rvRecht) eingebaut, was bei EMRT noch geht/nicht geht/welche Folgewirkungen entstehen. Und, ich verwahre mich strikt dagegen zu sagen, "wenn Sie ü2,99 Std arbeiten/können, ist die volle EM nicht mehr vorhanden - QUATSCH!" Aber das Thema ist so ausgelutscht, wie das Forum alt ist. Deswegen ich in Beratungen *) auch auf diese Möglichkeit der zulässigen Mehrarbeitszeit hinweise/sie nicht ausschließe - mit der Konsequenz der Einkommensanrechnung und der dadurch bewirkten Minderung der vollen EMRT/Teilrente. Und natürlich kann es dabei zu einem Rentenentzug kommen/wenn überhaupt eine Beschäftigung aufgenommen wird, was aber hier nicht das Thema ist. Einige MA im Umfeld 'erfreuen' sich dank dieser Möglichkeit – wg. soz.med. festgestellter voller EM - weiterhin als rege AN mit einem Teilzeitjob, geht doch – wenn man/frau will und nicht nur zuhause bis zur Kiste warten möchte. Sind schlicht Einzellentscheidungen unter Beteiligung der DRV - und keine 'Pauschal-Meinungen/Verurteilungen' ...das geht doch nicht/das darf der/die doch gar nicht. ...wie es einige 'Mitreisende' in diesem Forum gebetsmühlenartig immer wieder wiederholen – tja, eben nur Mitreisende ohne Berater-/Praxiserfahrung und jenseits von Rechtskenntnis im Individualfall. Diese Statement sollte dann aber auch wieder für die nächsten 10 Jahre reichen - sofern dazu keine gesetzlichen Änderungen erfolgen ;-) Gruß w. )* 1x im Jahr vielleicht ...läuft bei Ihnen tgl. sonst nix 'Normales' am Schreibtisch vorbei, oder haben Sie sich auf nur diese Fälle als einziger Bundesspezie spezialisiert (wenn Sie sagen "so berate ich meine KlientEN TÄGLICH"?) - anders könnten Sie davon sonst nicht leben, wenn nicht alle die Fälle bei Ihnen landen würden ;-))
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