Hallo,
die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit mit einer täglichen Arbeitszeit von weniger als 3 Stunden und einem monatlichen Verdienst von bis zu 450 Euro steht dem Bezug Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht entgegen.
Im übrigen stellt die Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Änderung in den Verhältnissen dar und ist dem Rentenversicherungsträger zu melden.