Hallo Rentenempfänger,
ob eine Überprüfung Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung ansteht, kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger beantworten. Allgemein gültige Regelungen hierfür gibt es nicht.
Bei einer Beschäftigung von unter 3 Stunden täglich liegt grundsätzlich weiter volle Erwerbsminderung vor. Der Rentenversicherungsträger kann Sie nicht dazu verpflichten, mehr zu arbeiten.
Ob Ihnen die Rente gekürzt wird, hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab. Bis zum 30.06.2017 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich für die Rente in voller Höhe (zweimaliges Überschreiten bis zum Doppelten erlaubt), ab dem 01.07.2017 gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Bei 5 Stunden wöchentlich müssten Sie aber schon einen recht hohen Stundenlohn haben, um diese Grenzen zu überschreiten.