Ist jemand beschäftigt und beträgt das Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 Euro monatlich, liegt eine geringfügige Beschäftigung vor und in der Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit. Der Arbeitgeber alleine hat für diese Beschäftigung Pauschalbeiträge zu zahlen.
Obwohl der Versicherte selbst an der Beitragsleistung nicht beteiligt ist, errechnen sich im späteren Rentenfall aus diesen Pauschalbeiträgen Zuschlagsentgeltpunkte. Aus den Zuschlägen an Entgeltpunkten errechnen sich außerdem noch zusätzliche Wartezeitmonate.
Die Rentenerhöhung bei einer geringfügigen Beschäftigung ist gering (1 Jahr Beschäftigung bei 350 Euro monatlich ergibt im Jahr 2008 eine Rentensteigerung von mtl. 2,76 Euro), jedoch sind Sie auch nicht an der Beitragsleistung beteiligt.
Wie sich die Rentensteigerung in 32 Jahren auswirkt, kann natürlich jetzt noch nicht festgestellt werden. Wird eine volle Erwerbsminderungsrente später in eine Altersrente umgewandelt, verbleibt es mindestens bei der Höhe der bisherigen Erwerbsminderungsrente, da die bisherige Rentenhöhe besitzgeschützt ist.