Guten Tag, ich beziehe die volle EM-Rente und arbeite in einem anerkannten Inklusionsbetrieb nach dem Bundesteilhabegesetz.
Auf 450 € Basis wird mein Job im Rahmen des LVR Projektes Hinzuverdienst gefördert.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt 3 Stunden und 15 Std. in der Woche.
Ist nun die Weiterzahlung der vollen EM Rente wegen der drei Stunden täglich gefährdet?
Vorher war ich in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt, in diesem Rahmen war die Arbeitszeit unerheblich.
Bei meiner derzeitigen Beschäftigung handelt es sich nicht um eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Überstunden mache ich nicht.
Über Rückmeldungen freue ich mich. Vielen Dank.
Grüße
Harald2018
15.05.2018, 11:12
von
Harald2018
15.05.2018, 13:17
Experten-Antwort
Hallo Harald2018,
wenn die Tätigkeit im Inklusionsbetrieb nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeübt wird, liegt weiterhin volle Erwerbsminderung vor. Dies ist in der Regel beim Übergang von der Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderter in einen Inklusionsbetrieb zunächst der Fall.
Eine Entscheidung ist aber letztlich nur im Einzelfall möglich. Sie sollten deshalb konkret bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen.