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Experten-Antwort

Volle EM Rente und das Versorgungsamt

von polarschnee31.12.2010 | 13:43
3594 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, wer kann mir die unterschiedlichen Ansichten bei einer vollen EM Rente wg. Depressionen und der Meinung des Versorgungsamtes erklären. Die Rentenversicherung bestätigt mir, daß ich nicht mehr arbeiten kann. Das Versorgungsamt bezweifelt die Höhe meiner 50% und überprüft mich alle 2 Jahre und will mich nun abstufen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo polarschnee,

der Grad der Behinderung bzw. der Schädigungsfolgen unterscheidet sich von der im Rentenrecht angesiedelten Minderung der Erwerbsfähigkeit. Zur Prüfung, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, sind die Verhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt maßgebend. Es kann durchaus sein, dass jemand 50 % schwerbehindert ist, aber weiterhin arbeitsfähig und damit nicht erwerbsgemindert.

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4 Antworten

KSCam 31.12.2010 | 14:48
Volle EM Rente und Schwerbehinderung sind verschieden definierte Begriffe. Es gibt zu 100% schwerbehinderte Menschen, die trotzdem ganztags arbeiten können. Und wenn Sie momentan noch schwerbehindert sind und wie im anderen Beitrag gepostet Altersrente kriegen können, ist doch auch nicht mehr so wichtig wie Sie eingestuft werden.....
Elisabetham 31.12.2010 | 15:06
Hallo Polarschnee! Wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe ist dein GdB von 50 auf 2 Jahre befristet und soll jetzt heruntergestuft werden. Ich denke, dass das Versorgungsamt (oder wie die Behörde bei dir heißt) deinen behandelnden Arzt nach Fristablauf angeschrieben hat und der dem Amt gesagt hat, dass es dir besser geht. Frag deinen Arzt doch einfach mal? Die Frage, wieso du volle eu-Rente bekommst, obwohl du nun vom Versorgungsamt heruntergestuft werden sollst, hast du eigentlich selbst beantwortet. Der DRV interessiert nämlich nur deine Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der GdB ist aus der alten Gliedertaxe hervorgegangen und bestimmt das Leistungsvermögen umfassend. Beispielsweise ist mein Beinwert durch einen Unfall auf 2/5 eingeschätzt.
Svenam 31.12.2010 | 22:23
Bei bestimmten Kranheitsbildern geht man beim Versorgungsamt prinzipiell von einer möglichen Heilungsbewährung aus. Gerade wenn der GdB nach Aktenlage festgelegt wurde, hat der Gutachter natürlich keinen Eindruck Ihrer individuellen Einschränkung. Prinzipiell ist kein Schwerbehindertenausweis zur Bewilligung einer vollen EM-Rente notwendig. Das sind "zwei Paar Schuhe".
Elisabetham 31.12.2010 | 23:25
"Prinzipiell ist kein Schwerbehindertenausweis zur Bewilligung einer vollen EM-Rente notwendig. Das sind "zwei Paar Schuhe". " Wenn man VdK Mitglied ist, sollte man dies mit den entsprechenden Leuten vom Vdk ausdiskutierten.
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