Hallo Lebby,
bei einem Hinzuverdienst von mehr als 450,- € brutto im Monat kann die EM-Rente nicht mehr in voller Höhe gezahlt werden. Die Rente wäre dann ggf. als Teilrente zu zahlen. Zu den Einzelheiten verweise ich auf Ihren Rentenbescheid. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen für eine Zahlung als Teilrente (drei Viertel, der Hälfte bzw. ein Viertel der Rente wegen voller Erwerbsminderung), teilt Ihnen der Rentenversicherungsträger auf Anforderung gerne mit.
Evtl. kommen für Sie Leistungen zur Teilhabe (berufliche Rehabilitation) in Frage. Hierbei muss es allerdings das Ziel sein, Sie in eine mehr als geringfügige Erwerbstätigkeit zu führen. Ob und inwieweit dies in Ihrem Fall möglich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Sie können einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und ein Beratungsgespräch in Ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.
Die Broschüre "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance" vermittelt Ihnen einen ersten Überblick zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten der Berufsförderung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_chance.html