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Experten-Antwort

Volle EM-Rente und Hinzuverdienst

von Sigrid07.01.2014 | 21:50
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe seit 2001 eine volle Erwerbsminderungsrente und habe schon wiederholt versucht, etwas hinzuzuverdienen, bin jedoch jedesmal umgehend gescheitert, weil ich den Anforderungen nicht gewachsen war. Nun habe ich zufällig über eine Bekannte einen Job vermittelt bekommen, in einem Bastelladen. Diesen Job traue ich mir zu, denn die Chefin ist Christin und nimmt hinsichtlich der Arbeitsbedingungen Rücksicht auf meine Einschränkungen. Geplant sind nun 12 Arbeitsstunden pro Woche. Nun bin ich unsicher, wie diese Stunden verteilt werden können. Ist es möglich, 3 x pro Woche 4 Stunden zu arbeiten, ohne dass meine Rente gefährdet wird? Oder 4x3 Stunden? Oder dürfen es pro Tag nicht einmal 3 Stunden sein, sondern z.B. nur 2:45? Ich bin unsicher, da ich Widerrsprüchliches gelesen habe. Darf man 3 Stunden nur nicht regelmäßig an 5 Wochentagen arbeiten oder darf man an keinem einzigen Tag diese Zeit überschreiten? MfG, Sigrid

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wird eine Beschäftigung mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro monatlich ausgeübt, gehen die Rentenversicherungsträger grundsätzlich davon aus, dass eine Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich bzw. 3 Stunden täglich nicht erreicht wird.

Eine (beabsichtigte) Beschäftigungsaufnahme, auch eine geringfügige, ist auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

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24 Antworten

Fritzam 07.01.2014 | 21:59
Die 3 h dürfen keinesfalls pro Tag überschritten Werden! 3x4 wäre also nicht zulässig 4x3 schon
Fritzam 07.01.2014 | 23:25
Wer über 3 h an einem Tag arbeiten kann gilt Lt DRV als nicht voll erwerbsgemindert daran gibt es verständlicherweise nichts zu rütteln. Wer sich in der Lage fühlt auch nur an einem Tag mehr als 3 h zu arbeiten wird neu geprüft ob Teil oder gar keine Erwerbsminderung mehr vorliegt!
Mondam 07.01.2014 | 23:06
Wenn man nicht TÄGLICH einer Beschäftigung nachgeht, dürfen die 3 Std überschritten werden ohne das man damit seine Rente gefährdet. Allerdings ist es schon ein paar Jährchen her, als ich diese Auskunft von einem Verein bekam. Eine Expertenantwort wäre hier sehr interessant, mein Bruder stellt sich gerade die selbe Frage.
Mondam 08.01.2014 | 09:37
vielleicht hat fritz recht, ich weiß es nicht. es gibt wohl sehr unterschiedliche auskünfte der drv, wie ich soeben von einer vereinigung erfahren habe. hier im forum habe ich noch das gefunden: "von Jack RE: RE: Hinzuverdienst-Arbeitszeit bei voller Erwerbsminderung Hallo Willi, obwohl hier der Text der Bsetimmung wie folgt zitiert wird: "Wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes im Rahmen einer 5-Tage-Woche ein Leistungsvermögen von 6 Std. t äg l i c h erbringt, ist nicht erwerbsgemindert."... wird sie falsch interpretiert. Es wird von einer t ä g l i c h e n Arbeitsleistung gesprochen. Wenn Sie 1 x wöchentlich 8 Stunden arbeiten, so ist die keine tägliche Arbeitsleistung bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Sie haben somit 6 volle Wochentage zur Regeneration. Eine tägliche Arbeitszeit von 2,5 Stunden (was ja eindeutig gestattet ist), kann wesentlich belastender sein als 1 x wöchentlich 8 Stunden. Lt. meinen Erfahrungen werden von den meisten vollen EM-Rentner, die einen Hinzuverdienst haben, 15 Stunden wöchentlich unterschritten. Bei den wenigsten ist allerdings die tägliche Arbeitszeit gleichmäßig (auf z. B. 2,8 Stunden) verteilt. Fast kein Arbeitsgeber kann einen solchen Nebenjob anbieten. In der Praxis kommen so Arbeitswochen von z.B. 3 x 4 Stunden oder oder 2 x 7 Stunden zustande. Von Problemen deswegen habe ich noch nie gehört. 'Experten-Äußerungen' gingen hier sogar von einer nicht unter 15 Stunden begrenzten Wochenarbeitszeit aus, so lange das Einkommen 400,00 Euro monatlich nicht überschreitet. So weit würde ich persönlich nicht gehen. Aber eine Gefahr für die volle EM-Rente zu sehen, nur weil die wöchentliche Arbeitszeit von unter 15 Stunden auf die Wochentage ungleich verteilt ist, höre ich das erste Mal. "
Sigridam 08.01.2014 | 11:03
Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. @Mond: Darf ich erfahren, von welcher "Vereinigung" diese Information stammt? Ich selber kann übrigens der Aussage voll zustimmen, dass eine tägliche Arbeitszeit von 2,5 Stunden wesentlich belastender sein kann, als 1 x wöchentlich 8 Stunden. Ich jedenfalls würde nicht 5 x wtl. zur Arbeit gehen können, egal wie kurz die Arbeitszeit auch wäre. Ich brauche zwingend mehrere arbeitsfreie Tage, um auftanken zu können. An diesen Tagen muss ich mich nicht "zurecht machen", kann mich gehen lassen, muss nicht den für mich anstrengenden Weg zur Arbeit bewältigen, muss nicht unter Menschen, habe keine Verpflichtungen... @Fritz: aufgrund meiner o.g. Ausführung kann ich die Auffassung nicht teilen, dass jemand der an einem einzigen Tag pro Woche länger als 3 h arbeiten kann, folglich gleich an 5 Tagen dazu fähig sein sollte. Wieso sollte das selbstverständlich vorausgesetzt werden? Das persönliche Leistungsvermögen, insbesondere die Einteilung der Kräfte ist doch etwas sehr individuelles. Ich möchte es mit einem Auto vergleichen: wenn ich einen Tank voll Benzin zur Verfügung habe, kann ich den entweder an 1 Tag verfahren oder eine ganze Woche lang kleinere Stecken erledigen. Egal wie ich es aufteile, die Benzinmenge bleibt die gleiche!
Otto N.am 08.01.2014 | 11:02
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
Nicht vollständig erwerbsgemindert ist man bereits dann, wenn man dazu in der Lage ist, MINDESTENS 3 Stunden/Tag zu arbeiten und nicht erst dann, wenn man über 3 Stunden/Tag arbeiten kann. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte höchstens 2,75 Stunden pro Tag arbeiten. Wer auch nur an einem Tag in der Woche MINDESTENS 3 Stunden arbeitet, beweist damit praktisch selbst, dass er nicht mehr vollständig erwerbsgemindert ist und riskiert Ärger mit seinem RV-Träger. Dass der eine oder andere Sachbearbeiter etwas großzügiger sein kann als die Kollegen, nützt diejenigen, die an einen korrekt arbeitenden Sachbearbeiter geraten, herzlich wenig. Deshalb sollte man es erst gar nicht riskieren!
Feliam 08.01.2014 | 11:20
Und genau mit diesen Aussagen haben Sie recht. Dass bei Ihnen eine volle EM vorliegt, ist ja bereits festgestellt, d.h. dass Sie nicht in der Lage sind, regelmäßig (!!!) in einer 5-Tage-Woche über 3 Stunden am Tag zu arbeiten. Das schließt überhaupt nicht aus, das Sie das noch vorhandene Leistungsvermögen auf eine wie auch immer geartete Wochenarbeitszeit verteilen, solange sich Ihr Gesundheitszustand nicht derart verbessert, dass medizinischerseits wieder ein Leistungsvermögen von über 3 Stunden regelmäßig in einer 5-Tage-Woche vorliegt. Solange Ihr Verdienst unter 450 Euro bleibt, wird die Rentenversicherung davon ausgehen, dass Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind, und nur, wenn es ernstzunehmende Hinweise auf eine Besserung gibt (z.B. arbeiten Sie wieder täglich über 3 Stunden...), kann überprüft werden. Also arbeiten Sie so, wie es Ihnen guttut!
Otto N.am 08.01.2014 | 11:12
Zitat von Mond anzeigenausblenden
Und was ändert das an der Tatsache, dass jemand, der MINDESTENS 3 Stunden/Täglich arbeiten kann, nicht vollständig erwerbsgemindert ist? Wer tatsächlich 3 x 4 oder sogar 2 x 7 Stunden proch Woche arbeitet, kann überhaupt nicht vollständig erwerbsgemindert sein und RISKIERT eine Überprüfung. Und wer dieses Risiko eingeht, spielt mit dem Feuer, zumal im Ernstfall die Rechtslage ausschlaggebend ist und nicht die Meinung eines sogenannten "Experten"!
Feliam 08.01.2014 | 11:22
Meine Antwort bezog sich auf Sigrids Äußerung!
Otto N.am 08.01.2014 | 11:23
Ersetzen Sie der Fragestellerin dann auch den eventuellen Schaden, falls die DRV den Sachverhalt anders beurteilt als Sie?
Fritzam 08.01.2014 | 11:32
Hallo Sigrid, Das ist nicht meine Auffassung sondern das ist Gesetz. Sicher ist das Leistungsvermögen mit Erholungsphasen sehr individuell. Ich würde es jedenfalls nicht riskieren. Falls sie nur 3 x pro Woche arbeiten können Suchen sie lieber was mit 3 x unter 3 h ! Ich kann ja auch nichts für die Geltenden Regelungen Alles Gute!
Sigridam 08.01.2014 | 11:33
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Ihre persönliche Meinung ändert nichts an der EINDEUTIGEN Rechtslage, auch wenn diese von manchen Sachbearbeitern etwas großzügiger ausgelegt wird. Ihr Sachbearbeiter gehört vielleicht zu den strengeren. Und dann?
Vielen Dank für die Hinweise, Otto N. Mein Problem ist allerdings, dass ich nirgendwo eine EINDEUTIGE Rechtslage finden kann. Deshalb bin ich ja so verunsichert.Können Sie mir vielleicht eine Quelle nennen?
Sigridam 08.01.2014 | 11:38
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
Hallo Fritz, danke für die Nachricht. Natürlich können Sie nichts für gesetzliche Bestimmungen. Ich entnahm Ihrer Äußerung jedoch, dass SIE diese Regelung als verständlich nachvollziehbar ansehen, was IHRE persönliche Meinung ist. Ich wollte nur entgegnen, dass ICH PERSÖNLICH das gar nicht so selbstverständlich finde, denn ich spüre ja am eigenen Leib, dass es zumindest bei mir anders ist. Im Übrigen finde ich keine eindeutigen geltenden Regelungen, daher auch meine Frage noch mal an Sie: Können Sie mir eventuell eine Quelle dafür nennen? Ich danke Ihnen
Otto N.am 08.01.2014 | 15:09
Das ist eine sehr gewagte Behauptung! Nur weil das in einigen Fällen so gehandhabt wird, muß das noch lange nicht immer und überall so sein. Andere "Experten-Aussagen" und reale Beispiele aus meinem Bekanntenkreis belegen das eindeutig!
whiskyam 08.01.2014 | 16:27
Otto´s Zweifel sind unberechtigt. Der Experte hat Recht. Maßgeblich für die Gewährung der vollen EM-Rente ist neben den medizinisch festgestellten Einschränkungen von unter 3h täglich zumutbarer Tätigkeit lediglich die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro (§96a Abs.2 Nr2 SGB VI), sonst nichts. Der Versicherte kann die 450 Euro auch an 20h/Woche verdienen. Das gefährdet den EM-Anspruch überhaupt nicht. Es kann ja auch sein, dass der Versicherte die Tätigkeit (bis 450 Euro) auf Kosten seiner Gesundheit ausübt oder dass er Berufsschutz hat und eine niederwertigere Tätigkeit, auf die er nicht verwiesen werden darf, ausübt. Des weiteren gibt es auch gesetzlich legal bei einer vollen EM-Rente die Möglichkeit, mehr als 450 Euro dazuzuverdienen und dafür nur eine 1/4-,1/2- oder3/4-EM-Rente zu beziehen. Hier ist auch nur der Verdienst das massgebliche Kriterium und nicht die Stundenzahl (§96aAbs.2Nr3 SGB VI). Abgesehen davon hat die Rentenversicherung immer das Recht, die Erwerbsminderung des Versicherten zu überprüfen. Ich denke, der Sachverhalt ist jetzt klar und verständlich.
Otto N.am 08.01.2014 | 19:43
Zitat von whisky anzeigenausblenden
Genau darum geht es doch! Es stellt sich aber die Frage, ob es klug ist "schlafende Hunde" zu wecken, indem man eine Überprüfung der Rentenberechtigung durch seine Arbeitsleistung regelrecht provoziert. Von mir aus soll jeder (angeblich) vollständig erwerbsgeminderte Rentenbezieher Vollzeit arbeiten, sofern er dazu in der Lage ist. Allerdings soll er dann hinterher nicht rumjammern, weil ihn der sozialmedizinische Dienst der DRV auf einmal nicht mehr für (vollständig) erwerbsgemindert hält. Der dann eventuell erforderliche jahrelange Rechtsstreit macht bestimmt enormen Spaß..... Also dann, FROHES SCHAFFEN, ihr "vollständig" erwerbsgeminderten Rentner!
Sigridam 08.01.2014 | 20:47
Zitat von Otto N. anzeigenausblenden
Abgesehen davon hat die Rentenversicherung immer das Recht, die Erwerbsminderung des Versicherten zu überprüfen.
Genau darum geht es doch! Es stellt sich aber die Frage, ob es klug ist "schlafende Hunde" zu wecken, indem man eine Überprüfung der Rentenberechtigung durch seine Arbeitsleistung regelrecht provoziert. Von mir aus soll jeder (angeblich) vollständig erwerbsgeminderte Rentenbezieher Vollzeit arbeiten, sofern er dazu in der Lage ist. Allerdings soll er dann hinterher nicht rumjammern, weil ihn der sozialmedizinische Dienst der DRV auf einmal nicht mehr für (vollständig) erwerbsgemindert hält. Der dann eventuell erforderliche jahrelange Rechtsstreit macht bestimmt enormen Spaß..... Also dann, FROHES SCHAFFEN, ihr "vollständig" erwerbsgeminderten Rentner!
Hallo Otto N. ich wüsste gerne, wieso Sie jetzt von "Vollzeit" arbeiten schreiben. Es geht hier um die Verteilung von 12 Arbeitsstunden pro Woche!
Sigridam 08.01.2014 | 20:58
KLÄRUNG: Ich habe heute ein Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin in Berlin geführt. Diese hat mir bestätigt, dass eine Tätigkeit, die an 5 Tagen je 2,5 Stunden ausgeführt wird, durchaus belastender sein kann, als eine Tätigkeit, die an 3 Tagen die Woche 4 Stunden ausgeführt wird. Sie hat mir gesagt, ich solle die Arbeitszeit so einteilen, wie es mir persönlich möglich ist und gut tut und mir keine Sorgen machen: meine Rente sei deshalb nicht gefährdet!
Mondam 08.01.2014 | 21:44
Zitat von Sigrid anzeigenausblenden
Viele werden sich über diese positive Nachricht freuen. Die Sorge um die Existenz, wegen ein bischen Teilhabe am öffentlichen Leben und ein paar Euro wiegt wohl bei jedem Rentner schwer. Als seien die Krankheiten nicht schon Strafe genug. Versuchen Sie es, mögen Sie es noch lange gesundheitlich in der Lage sein dazu. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Glück!
Otto N.am 09.01.2014 | 14:38
Zitat von Mond anzeigenausblenden
Warum sollte man sich über eine (angebliche) TELEFONISCHE Auskunft freuen, die sowohl richtig als auch falsch sein kann? Ein anderer Sachbearbeiter hätte womöglich das genaue Gegenteil erzählt. Und darüber soll man sich freuen? Verbindlich und beweiskräftig sind nur SCHRIFTLICHE Auskünfte mit der persönlichen Unterschrift des Auskunftgebers. Mit einem Einzelverbindungsnachweis der TELEKOM kann man im Ernstfall keinen Richter beeindrucken! Aber spielen Sie ruhig mit dem Feuer, wenn Sie den Nervenkitzel brauchen. Ich würde wegen ein paar Euro Hinzuverdienst jedenfalls nicht meine Rente aufs Spiel setzen. Dafür war mir der Weg dorthin zu mühsam!
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