Wie verhält es sich grundsätzlich beim Bezug einer vollen EM-Rente und einem (gesundheitlich möglichen) Mini-Job parallel dazu HINSICHTLICH der später einmal umgewandelten Altersrente?
Ist folgende Überlegung richtig:
1) Aufgrund der in der EM-Rente enthaltenen Zurechnungszeit wird ein versicherunspflichtiger Mini-Job bei der umgewandelten Altersrente regelmäßig ins leere laufen, d.h. er wird sich nicht rentensteigernd auswirken können.
2) Anders beim Mini-Job MIT Befreiung: Hier gibt es Zuschlagsentgeltpunkte außerhalb der Rentenberechnung, so dass diese Entgeltpunkte später einmal grundsätzlich ON TOP kommen werden
Ist das so richtig?
(das Thema: "Grundrentenzuschlag" lasse ich bewusst außen vor, da könnte der Sachverhalt auch anders herum sein)