Zitiert von: Basti
Zum G ist zu sagen das man da schon fast schon im Rollstuhl sitzen muss ( selbst für NUR G)
Selbst ein massiver Rückenmarksschaden mit attestierter erheblicher Geheinschränkung ist nicht ausreichend...
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" sind erfüllt, sobald man außerstande ist, eine Wegstrecke von 2 Kilometern Länge nicht oder nur unter erheblicher Anstrengung oder Gefährdung, innerhalb von 30 Minuten zurückzulegen.
Diese Regelung gilt heute noch genauso wie vor 30 Jahren.
Ich bekam das Merkzeichen "G" wegen neurologisch bedingter Koordinationsstörungen, mein Vater bekam es wegen einer Herz-/Kreislaufschwäche und mein Schwager wegen mittelschwerer Arthrose.
Im Rollstuhl sitzt aber keiner von uns.
Und wer tatsächlich auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat sogar Anspruch auf das Merkzeichen "aG".
Offenbar hat Ihnen das Versorgungsamt nicht abgenommen, dass Sie tatsächlich auf einen Rollstuhl ANGEWIESEN sind.
Für solche Fälle gibt es Widersprüche und SG-Klagen.