Grundsätzlich dürfen Sie zur Rente wegen voller Erwerbsminderung nebenbei studieren. Lassen Sie sich doch von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die Aussage schriftlich bestätigen.
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Grundsätzlich dürfen Sie zur Rente wegen voller Erwerbsminderung nebenbei studieren. Lassen Sie sich doch von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die Aussage schriftlich bestätigen.
Danke an „Stef“, dass Sie meine Aussage richtig verstanden haben. Ich habe nie von einer Anzeige- und Bestätigungspflicht gesprochen .Ich wünschen alle einen schönen Tag.
Und woraus lesen Sie dass der Experte davon gesprochen hätte, dass eine meldung notwendig ist. Ich habe die Aussage etwa so verstanden " ... und wenn Sie das ganz sicher haben wollen können Sie das auch gerne schriftlich von Ihrem RV-Träger haben" .Grundsätzlich dürfen Sie zur Rente wegen voller Erwerbsminderung nebenbei studieren. Lassen Sie sich doch von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die Aussage schriftlich bestätigen.Aus welcher gesetzlichen Bestimmung leiten Sie denn diese Anzeige- und Bestätigungspflicht her?
@ Informeller Jaa, hoffentlich wird die RV "ihr" endlich mal das Genick brechen...im übertragenen Sinne natüürlich... Es gibt user, die sollten sich wirklich mal davontrollen.. In diesem Sinne---:) MfG .......JohnIch war schon eingeschrieben, als ich em wurde. Also studiere ich einfach weiter. Die Rentenversicherung und die Uni hat sich bisher dafür noch nicht interessiert. Die Studiengebühren setze ich von der Steuer ab.Das wird ihnen noch das Genick brechen. Die RV ist schon dran an ihrem Fall. Oh Oh das wird teuer....
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