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Experten-Antwort

Volle EM-Rente und Umzug ins Ausland

von Delara020504.05.2012 | 00:57
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3 Antworten

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Hallo, ich beziehe noch mindestends bis 2014 volleEM-Rente. Habe einen Freund der in Österreich lebt. Jetzt wollen wir bald zusammen ziehen..evtl noch dieses Jahr. Meine Frage dazu....kann ich mir die volle EM-Rente ins Ausland (Österreich) überweisen lassen oder gibt es da Probleme das ich ein deutsches Konto behalten muss um die Rente zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die deutschen nationalen Vorschriften sehen vor, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die auch von der konkreten Arbeitsmarktlage abhängen, nicht bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gezahlt werden.

Dies gilt allerdings nicht für Rentenbezieher, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates (oder eines EWR-Staates oder der Schweiz) haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat (oder einem EWR-Staat oder der Schweiz) haben. In diesen Fällen werden auch die sogenannten Arbeitsmarktrenten ins Ausland gezahlt.

Da Österreich Mitglied der EU ist, dürfte es hier diesbezüglich keine Probleme geben.

Hinsichtlich einer möglichen Überprüfung des Anspruchs (z.B. bei Renten auf Zeit) ist es in der Regel so, dass z.B. Nachuntersuchungsgutachten über den Träger des jeweiligen Wohnmitgliedstaates angefordert werden.

Es stellt auch kein Problem dar, dass Sie Ihre Rente auf ein Konto im Wohnland (Österreich) überweisen lassen wollen. Dies dürfte sogar den Regelfall darstellen.

Sie sollten sich aber auf jeden Fall vor dem Verzug rechtzeitig bei Ihrem Rentenversicherungsträger, der Ihre Rente zahlt, melden, damit die Umstellung der Zahlung problemlos erfolgt.

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2 Antworten

Angelika K.am 04.05.2012 | 08:39
Wenn die EM- rente eine unbefristete volle EM ist und nicht als Arbeitsmarktrente gezahlt wird , können Sie hinziehen wo Sie wollen . Bei einen eventuellen Termin zur Überprüfung müssen Sie sich aber der DRV zur Verfügung halten. Die Rente wird auf jedes Bankkonto überwiesen. Es muss nicht in Deutschland sein. MFG
abcam 04.05.2012 | 11:19
Das überstaatliche SV Recht enthält eine Gleichstellung der Staatsgebiete der Mitgliedsstaaten für die Entstehung von Ansprüchen oder die Zahlung von Leistungen. Durch diese Gebietsgleichstellung ist die Anwendung von § 112SGB 6 ausgeschlossen. Die Vorschrift gilt deshalb n i c h t für Personen, die vom persönlichen Geltungsbereich der EWG Vorschriften erfasst werden und in der EU wohnen (z.B. Deutscher in Österreich).
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