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Experten-Antwort

volle EM Rente und Zuschuss nach G320 bei Aufnahme einer Selbstständigen Tätigkeit

von Tanee21.05.2015 | 22:41
967 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ein Bekannter bekommt volle Erwerbsminderungsrente seit Jan. 2013 plus Grundsicherung. Er hatte bereits vor Bewilligung der EM Rente Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezogen. Es stellt sich nun die Frage, kann bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Freiberufler) eine Förderung nach G320 erfolgen? Sind die Vorraussetzungen zu Teilhabe am Arbeitsleben gegeben? Angenommen, er geht nicht mehr als 3h täglich arbeiten und erwirtschaftet 450.- € pro Monat. Der Gewinn wird natürlich an die Grundsicherung angerechnet. MfG Tanee

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanee,

um einen Gründungszuschuss zu erhalten ist es erforderlich, dass der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) besteht. Da eine Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Anspruch zusätzlicher Grundsicherungsleistungen vorliegt, ist davon auszugehen, dass diese Rente auf Dauer geleistet wird. Im Rentenverfahren wurde also festgestellt, dass das Leistungsvermögen unter 3 Stunden/tgl. liegt. In der Regel ist in diesem Fall ein Anspruch auf LTA nicht vorhanden. Sollte sich der gesundheitliche Zustand der Art verbessert haben, dass man nicht mehr von einem Leistungsvermögen unter 3 Std./tgl. ausgehen kann, müsste dies erneut geprüft werden. Um in diesem Bezug Klarheit zu schaffen, sollte der Bekannte Rücksprache mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger halten.

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2 Antworten

???am 22.05.2015 | 08:54
Nicht, wenn er seine Rente behalten will. Sollte sich jedoch der Gesundheitszustand so gebessert haben, dass keine volle Erwerbsminderung mehr vorliegt, dann sind LTA natürlich möglich.
Taneeam 04.06.2015 | 23:24
Vielen Dank für die Antwort.
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