Den Abzug von der EMR-Rente nimmst du in die Altersrente mit, aber es kommt kein weiterer Abzug dazu. Meistens entspricht die Höhe der Altersrente der Höhe der EMR-Rente.
Mein Tipp frag die Sache die DRV schriftlich. Dann hast du es schwarz auf weiß und hast die Typen beim Wickel, falls dir eine falsche Auskunft erteilt wurde.
31.08.2012, 15:49
von
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Der Abzug von 10,8 % ist der höchste Abzug bei der Rente wegen Erwerbsminderung. Dieser bleibt bei einem Wechsel in die Altersrente erhalten. Wann der früheste Zeitpunkt für einen Wechsel ist, hängt neben der Anzahl der Arbeitsjahre vor allem von dem Geburtdatum ab. Einen pauschalen Rentenbeginn für alle Erwerbminderungsrentenbezieher gibt es nicht mehr.