Guten Morgen, Maja!
Ihr Krankengeldanspruch ist rückwirkend ab dem Beginn der Rente weggefallen. Das ist gesetzlich so geregelt (§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. a SGB V) und ist so hier auch richtig gelaufen, denn daraus ergibt sich für die Krankenkasse das Recht, mit Bekanntwerden der Rentenzubilligung (blödes Wort) durch den Rentenbescheid bzw. durch die Rentenmitteilung der Rentenversicherung ( = Bescheiderteilung plus wenige Tage Postweg) die Zahlung taggenau einzustellen (wie hier passiert).
Hier hat die Krankenkasse also einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung für die Zeit vom 01.03.2016 bis 01.09.2016. Ihre Krankmeldung für den Zeitraum 02.09.2016 bis 30.09.2016 begründet keinen Krankengeldanspruch mehr. Das heißt auch, dass die Rentennachzahlung für den Zeitraum 02.09.2016 bis 30.09.2016 Ihnen zusteht. So müsste es der Rentenversicherungsträger auch abgerechnet haben, eine entsprechende schriftliche Mitteilung müsste Ihnen auch zugegangen sein/noch zugehen.
Sie schreiben nun, der Rentenversicherungsträger hätte für die Zeit bis zum 30.09.2016 (die Nachzahlung komplett?) an die Krankenkasse erstattet. Die Krankenkasse hat diesen Irrtum wohl bemerkt und den zu viel überwiesenen Betrag für den o. g. Zeitraum 02.09. bis 30.09.2016 wieder an den Rentenversicherungsträger zurück erstattet. Auch soweit korrekt. Als nächstes wird der Rentenversicherungsträger also diesen Betrag wiederum an Sie weiterleiten.
Vorausgesetzt, ich habe Ihre Angaben nun richtig verstanden und interpretiert, basiert also alles auf einem Irrtum/Versehen Ihres Rentenversicherungträgers. Ärgerlich und mit etwas Zeitverzögerung verbunden, aber das Ihr Geld ist nicht weg, wie Sie sehen. Es kommt nur etwas später bei Ihnen an. Auch das ist ärgerlich, aber es ist unterm Strich korrekt, dass die Krankenkasse seit dem 02.09.2016 keine Zahlung mehr an Sie leistet.