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Experten-Antwort

Volle EMR, Abrechnung mit Krankenkasse

von Maja29.09.2016 | 07:27
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen in die Runde, brauche dringend Hilfe!!!!!!!!! Ich beziehe ab 01.10.2016, rückwirkend zum 01.03.2016 volle EMR. Ich bin krank geschrieben bis einschließlich 30.09.2016. Jetzt hat die Rente und Krankenkasse miteinander abgerechnet. Die Rente hat abgerechnet vom 01.03.2016 bis 30.09.2016. Die Krankenkasse hat abgerechnet vom 01.03.2016 bis 01.09.2016. Jetzt fehlt ein ganzer Monat!!!!! Nach Rücksprache mit Krankenkasse, meint die, das wenn Information vorliegt, die das Krankengeld sofort beenden können und haben den zuviel gezahlten Betrag (1. Monat) an die Rente zurück überwiesen. Obwohl ich bis 30.09.2016 krank geschrieben bin. Wollen die das fehlende Krankengeld nicht mehr überweisen!!!!! Kennt sich jemand damit aus? Jemand das gleiche Problem schon mal gehabt? Kann mir jemand bitte helfen? Danke!!!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maja,

Flip hat Ihre Frage perfekt beantwortet.

Durch Ihre telefonische Rückfrage beim Rentenversicherungsträger konnten Sie das Problem gemäß der Antworten von Flip klären.

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8 Antworten

William 29.09.2016 | 07:50
Wenn der Erstattungsanspruch nur bus 01.09. Läuft, die Nachzahlung aber bis 30.09. Einbehalten wurde, erhalten Sie folglich die Nachzahlung vom 02.09. Bis 30.09. Dass ein ganzer Monat fehlt, kann ich daher an Hand ihrer Angaben nicht nachvollziehen. Haben Sie denn keine Abrechnung über die Abrechnung des Erstattungsanspruchs erhalten? Falsch ja, sehen sie dass ein Betrag für sie übrig geblieben ist, welcher gesondert überwiesen wird. Falls nicht, woher wissen Sie das bereits abgerechnet wurde?
Flipam 29.09.2016 | 07:54
Guten Morgen, Maja! Ihr Krankengeldanspruch ist rückwirkend ab dem Beginn der Rente weggefallen. Das ist gesetzlich so geregelt (§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. a SGB V) und ist so hier auch richtig gelaufen, denn daraus ergibt sich für die Krankenkasse das Recht, mit Bekanntwerden der Rentenzubilligung (blödes Wort) durch den Rentenbescheid bzw. durch die Rentenmitteilung der Rentenversicherung ( = Bescheiderteilung plus wenige Tage Postweg) die Zahlung taggenau einzustellen (wie hier passiert). Hier hat die Krankenkasse also einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung für die Zeit vom 01.03.2016 bis 01.09.2016. Ihre Krankmeldung für den Zeitraum 02.09.2016 bis 30.09.2016 begründet keinen Krankengeldanspruch mehr. Das heißt auch, dass die Rentennachzahlung für den Zeitraum 02.09.2016 bis 30.09.2016 Ihnen zusteht. So müsste es der Rentenversicherungsträger auch abgerechnet haben, eine entsprechende schriftliche Mitteilung müsste Ihnen auch zugegangen sein/noch zugehen. Sie schreiben nun, der Rentenversicherungsträger hätte für die Zeit bis zum 30.09.2016 (die Nachzahlung komplett?) an die Krankenkasse erstattet. Die Krankenkasse hat diesen Irrtum wohl bemerkt und den zu viel überwiesenen Betrag für den o. g. Zeitraum 02.09. bis 30.09.2016 wieder an den Rentenversicherungsträger zurück erstattet. Auch soweit korrekt. Als nächstes wird der Rentenversicherungsträger also diesen Betrag wiederum an Sie weiterleiten. Vorausgesetzt, ich habe Ihre Angaben nun richtig verstanden und interpretiert, basiert also alles auf einem Irrtum/Versehen Ihres Rentenversicherungträgers. Ärgerlich und mit etwas Zeitverzögerung verbunden, aber das Ihr Geld ist nicht weg, wie Sie sehen. Es kommt nur etwas später bei Ihnen an. Auch das ist ärgerlich, aber es ist unterm Strich korrekt, dass die Krankenkasse seit dem 02.09.2016 keine Zahlung mehr an Sie leistet.
Majaam 29.09.2016 | 08:11
Hab ich das jetzt richtig verstanden, das die Rente nun das Krankengeld vom 02.09-30.09.2016 an mich auszahlt und dann am 30.10. die volle EMR?
Majaam 29.09.2016 | 08:14
Es wurde verrechnet rückwirkend zum 01.03. Bis 01.09.2016. Aber es fehlt nun das Krankengeld vom 02.09.-30.09.2016, da die Rentenzahlung ab 01.10. los geht und wird erstmalig zum 30.10. ausgezahlt!
Flipam 29.09.2016 | 08:22
Zitat von Maja anzeigenausblenden
Ja. Die Leistung für den Zeitraum 02.09. bis 30.09.2016 heißt nun nur nicht mehr "Krankengeld", sondern "Rente", und wird deshalb nicht mehr von der Krankenkasse, sondern vom Rentenversicherungsträger erbracht. Die Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen Vorschriften, siehe oben. Die erstmalige, laufende Rentenzahlung erhalten Sie am letzten Bankarbeitstag des Monats Oktober, also am 28. oder 31.10. (je nach Bundesland wegen eines evtl. Feiertags), da sie dann erst fällig ist (vgl. § 118 SGB VI).
Majaam 29.09.2016 | 09:54
Zitat von Flip anzeigenausblenden
Hab ich das jetzt richtig verstanden, das die Rente nun das Krankengeld vom 02.09-30.09.2016 an mich auszahlt und dann am 30.10. die volle EMR?
Ja. Die Leistung für den Zeitraum 02.09. bis 30.09.2016 heißt nun nur nicht mehr "Krankengeld", sondern "Rente", und wird deshalb nicht mehr von der Krankenkasse, sondern vom Rentenversicherungsträger erbracht. Die Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen Vorschriften, siehe oben. Die erstmalige, laufende Rentenzahlung erhalten Sie am letzten Bankarbeitstag des Monats Oktober, also am 28. oder 31.10. (je nach Bundesland wegen eines evtl. Feiertags), da sie dann erst fällig ist (vgl. § 118 SGB VI).
Hallo Flip, habe eben mit der DRV gesprochen. Wie du bereits geschrieben hast, überweist die DRV mir einen Betrag X ( Krankengeld), weil die Krankenkasse den Monat September zurück überwiesen hat. Danke für deine umfangreiche Auskunft. Man kann ja nicht alles wissen oder gleich verstehen. Und laufende Rechnung bezahlen sich leider auch nicht von alleine. Der Schreck ist dann erst mal groß. Danke
Majaam 29.09.2016 | 09:49
Es wurde verrechnet rückwirkend zum 01.03. Bis 01.09.2016. Aber es fehlt nun das Krankengeld vom 02.09.-30.09.2016, da die Rentenzahlung ab 01.10. los geht und wird erstmalig zum 30.10. ausgezahlt!
Eine Abrechnung fehlt mir noch! Ich habe nur Bescheid Krankenkasse erhalten das Betrag X vom 01.03.-01.09.2016 zuviel abgezogen wurde, da Rente rückwirkend. Von der Rente weiß ich nur lt Rentenbescheid Betrag X mit Krankenkasse vom 01.03.-30.09.2016 verrechnet wird. Krankenkasse hat aber den Betrag 02.09-30.09. an Rente zurück überwiesen. Haben Sie nun eine Abrecnung (bereits) erhalten oder nicht? Wie bereits beschrieben: Die Nachzahlung wird gesondert überwiesen, also vor dem 31.10.
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