Hallo Maja,
Flip hat Ihre Frage perfekt beantwortet.
Durch Ihre telefonische Rückfrage beim Rentenversicherungsträger konnten Sie das Problem gemäß der Antworten von Flip klären.
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Hallo Maja,
Flip hat Ihre Frage perfekt beantwortet.
Durch Ihre telefonische Rückfrage beim Rentenversicherungsträger konnten Sie das Problem gemäß der Antworten von Flip klären.
Hallo Flip, habe eben mit der DRV gesprochen. Wie du bereits geschrieben hast, überweist die DRV mir einen Betrag X ( Krankengeld), weil die Krankenkasse den Monat September zurück überwiesen hat. Danke für deine umfangreiche Auskunft. Man kann ja nicht alles wissen oder gleich verstehen. Und laufende Rechnung bezahlen sich leider auch nicht von alleine. Der Schreck ist dann erst mal groß. DankeHab ich das jetzt richtig verstanden, das die Rente nun das Krankengeld vom 02.09-30.09.2016 an mich auszahlt und dann am 30.10. die volle EMR?Ja. Die Leistung für den Zeitraum 02.09. bis 30.09.2016 heißt nun nur nicht mehr "Krankengeld", sondern "Rente", und wird deshalb nicht mehr von der Krankenkasse, sondern vom Rentenversicherungsträger erbracht. Die Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen Vorschriften, siehe oben. Die erstmalige, laufende Rentenzahlung erhalten Sie am letzten Bankarbeitstag des Monats Oktober, also am 28. oder 31.10. (je nach Bundesland wegen eines evtl. Feiertags), da sie dann erst fällig ist (vgl. § 118 SGB VI).
Es wurde verrechnet rückwirkend zum 01.03. Bis 01.09.2016. Aber es fehlt nun das Krankengeld vom 02.09.-30.09.2016, da die Rentenzahlung ab 01.10. los geht und wird erstmalig zum 30.10. ausgezahlt!Eine Abrechnung fehlt mir noch! Ich habe nur Bescheid Krankenkasse erhalten das Betrag X vom 01.03.-01.09.2016 zuviel abgezogen wurde, da Rente rückwirkend. Von der Rente weiß ich nur lt Rentenbescheid Betrag X mit Krankenkasse vom 01.03.-30.09.2016 verrechnet wird. Krankenkasse hat aber den Betrag 02.09-30.09. an Rente zurück überwiesen. Haben Sie nun eine Abrecnung (bereits) erhalten oder nicht? Wie bereits beschrieben: Die Nachzahlung wird gesondert überwiesen, also vor dem 31.10.
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