Hallo Justine.
Erhalten Sie denn eine Arbeitsmarktrente oder wird die EMR gezahlt, weil Sie tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können? Ist es eine Zeitrente und wird alle paar Jahre überprüft?
Bei einer Arbeitsmarktrente gebe ich Valzuun Recht. Wenn Sie dann mehr als 3 Stunden täglich / 15 Stunden wöchentlich arbeiten, werden Sie nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. In diesem Fall könnte evtl. auch eine Qualifizierung im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe gezahlt werden. Die Hinzuverdienstgrenzen sind dann auch höher, aber individuell errechnet. Es müssten dann geprüft werden, ob und in welchem Umfang Ihr Einkommen anzurechnen ist.
Wenn Sie eine volle EMR aus gesundheitlichen Gründen bekommen und aus diesen Gründen nicht mehr als 3 Stunden arbeiten können, würde bei Einhaltung der zeitlichen Vorgaben von unter 3 Stunden täglich / 15 Stunden wöchentlich der Hinzuverdienst die Grenze von 6300,00 Euro brutto im Kalenderjahr übersteigen und die Rente um ca. 70 Euro monatlich vermindern. Eine Qualifizierungsmaßnahme würden Sie über die Rentenversicherung nicht erhalten können.
Aber Sie gehen auch das Risiko ein, dass bei Aufnahme einer Tätigkeit das weitere Vorliegen einer Erwerbsminderung überprüft wird und der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass Sie möglicherweise wieder in größerem zeitlichen Umfang arbeiten können. Im Extremfall könnte das tatsächlich die Entziehung der Rente zur Folge haben.