Hallo Herr Reiter,
die Urlaubsabgeltung ist als Hinzuverdienst zu betrachten. Zusammen mit dem geplanten Verdienst ab 01.06.2018 in Höhe von 440 Euro monatlich würde die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro jährlich mit insgesamt 8480 Euro um 2180 Euro überschritten. Von der monatlichen Vollrente wären im Ergebnis im gesamten Kalenderjahr monatlich 72,67 Euro (2180 Euro:12 X 40%)abzuziehen. Für bereits abgelaufene Monate wäre der überzahlte Betrag zum 01.07.2019 im Wege der Vorjahresabrechnung durch Ihren Rentenversicherungsträger zurückzufordern.
Wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2018 einhalten möchten, dürfen Sie neben der Urlaubsabgeltung tatsächlich nur noch 900 Euro bis zum Jahresende an Hinzuverdienst erzielen.