Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit ein paar Jahren aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert. Bis zu meiner AR für schwerbehinderte sind es noch 5 Jahre. Mein Mann und ich fragen uns, was könnte passieren, wenn ich jetzt auf einmal einen 450 Euro Tätigkeit nachgehen würde.
In der Broschüre der DRV steht :
Sind Sie weiterhin gesundheitlich aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert, können Sie mehr als 450 Euro monatlich verdienen und anstelle der Vollrente die Rente in Höhe, von drei Vierteln, der Hälfte oder eines Viertels in Anspruch nehmen. -- dann bin ich doch gar nicht mehr voll erwerbsgemindert - oder?
Weiterhin steht:
Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens - wie kann ich das einschätzen? - noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich. Überschreiten Sie diesen Grenzwert, kommt es entscheidend auf Ihr Leistungsvermögen an - hier könnte man auchschreiben " Achtu g!! Ihre volle EMR könnte entzogen werden -
Was will die DRV damit bezwecken? Auf der einen Seite ist man aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert (Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden) und auf der anderen Seite darf man arbeiten gehen soviel man will.
Warum sagt man nicht einfach – wer aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert ist muss von seiner Rente leben und darf keiner Arbeit nachgehen, alle Anderen sind Teil erwerbsgemindert und können im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze und Restleistungsvermögen arbeiten gehen.
Dann hätte man hier eine klare Linie gezogen und es käme nicht zu Ungereimtheiten.
Was würden Sie mir empfehlen? Das Risiko eingehen das dann eine Überprüfung stattfindet und meine volle EMR entzogen wird oder soll ich warten bis ich meine AR für Schwerbehinderte habe?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
M. Stark