Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle EMR aus medizinischen Gründen

von Monika Stark03.08.2017 | 09:47
773 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit ein paar Jahren aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert. Bis zu meiner AR für schwerbehinderte sind es noch 5 Jahre. Mein Mann und ich fragen uns, was könnte passieren, wenn ich jetzt auf einmal einen 450 Euro Tätigkeit nachgehen würde. In der Broschüre der DRV steht : Sind Sie weiterhin gesundheitlich aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert, können Sie mehr als 450 Euro monatlich verdienen und anstelle der Vollrente die Rente in Höhe, von drei Vierteln, der Hälfte oder eines Viertels in Anspruch nehmen. -- dann bin ich doch gar nicht mehr voll erwerbsgemindert - oder? Weiterhin steht: Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens - wie kann ich das einschätzen? - noch erwerbstätig sein. Bedingung: Ihr Verdienst beträgt nicht mehr als 450 Euro monatlich. Überschreiten Sie diesen Grenzwert, kommt es entscheidend auf Ihr Leistungsvermögen an - hier könnte man auchschreiben " Achtu g!! Ihre volle EMR könnte entzogen werden - Was will die DRV damit bezwecken? Auf der einen Seite ist man aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert (Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden) und auf der anderen Seite darf man arbeiten gehen soviel man will. Warum sagt man nicht einfach – wer aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert ist muss von seiner Rente leben und darf keiner Arbeit nachgehen, alle Anderen sind Teil erwerbsgemindert und können im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze und Restleistungsvermögen arbeiten gehen. Dann hätte man hier eine klare Linie gezogen und es käme nicht zu Ungereimtheiten. Was würden Sie mir empfehlen? Das Risiko eingehen das dann eine Überprüfung stattfindet und meine volle EMR entzogen wird oder soll ich warten bis ich meine AR für Schwerbehinderte habe? Danke. Mit freundlichen Grüßen M. Stark

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.08.2017 | 13:44

Hallo, Monika Stark,

bei der Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung wird von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich entschieden. Das Leistungsvermögen bei voller und bei teilweiser Erwerbsminderung ist klar formuliert.

Nach der Einstufung kann der Rentenbezieher dennoch – im Rahmen seiner Möglichkeiten – weiteres Einkommen erzielen. Ob diese Tätigkeit im Rahmen dieser festgestellten medizinisch zu bewertenden Einstufungen liegen ist ebenfalls individuell zu bewerten. Dass der Träger der gewährten Leistung prüfen kann, ob die festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen noch vorliegen, wurde ebenso gesetzlich festgelegt. Der behandelnde Arzt könnte den Rentenbezieher beraten, ob er denn eine bestimmte Tätigkeit ausüben kann oder nicht – sofern er dies nicht selbst bestimmen kann.

Die Höhe der Rente richtet sich dann bei der Ausübung einer Tätigkeit, wie Sie es ja dargestellt haben, nach dem Einkommen, welches zusätzlich zur Verfügung steht.

In den genannten Brochüren werden grundsätzliche Sachverhalte thematisiert. Die Formulierungen müssen den geltenden Gesetzen Rechnung tragen. Dies ist unseres Erachtens der Fall. Ihre Frage, warum nicht in der Brochüre steht „…wer aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert ist muss von seiner Rente leben und darf keiner Arbeit nachgehen, alle anderen sind Teil erwerbsgemindert und können im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze und Restleistungsvermögen arbeiten gehen“… müssen wir so beantworten, dass diese Formulierung nicht mit dem geltenden Gesetz übereinstimmen würde.

Wir empfehlen Ihnen alles abzuwägen, was in Ihren Augen für bzw. gegen die Aufnahme einer Beschäftigung spricht. Medizinisch als auch monitär.

6 Antworten

Monika Starkam 03.08.2017 | 10:29
Okay Schorsch dann sind wir einer Meinung. Ich glaube mir ist das auch zu gefährlich. Ich werde meine volle EMR nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen.
Herz1952am 03.08.2017 | 12:21
Hallo Monika Stark, das würde sich auch finanziell nicht lohnen.
Monika Starkam 03.08.2017 | 15:57
Hallo Experten, erstmal vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragen. Das es eine Einzelfall Entscheidung sein muss war mir bewusst, da es aus den Broschüren nicht klar hervorgeht. So nach dem Motto, wie können wir die Rente der vollen EMR wieder entziehen. Ich weis zumindest nicht bei mir, wie die Leistungsfähigkeit formuliert ist. Nach Antragstellung hatte ich die volle EMR erhalten. Was meinen Sie mit Einstufung? Die kenne ich nicht. Ganz klar der schwarze Peter liegt bei mir. Ich als voll erwerbsgeminderter trage das Risiko. Somit sehe ich mich gezwungen, abzuwarten bis meine AR für schwerbehinderte umgewandelt wurde. Dann kann ich mit gutem Gewissen einen 450 Eurojob nachgehen. Mfg
Anschiam 03.08.2017 | 16:32
Hallo, seit dem 01.07.2017 gilt für Renten wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450,00 Euro, sondern eine kalenderjährliche Grenze von 6.3000 Euro. Nähere Informationen findet man unter dem Stichwort "Flexirente". Anschi
Anschiam 03.08.2017 | 16:32
Hallo, seit dem 01.07.2017 gilt für Renten wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450,00 Euro, sondern eine kalenderjährliche Grenze von 6.3000 Euro. Nähere Informationen findet man unter dem Stichwort "Flexirente". Anschi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026