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Volle EMR bis 15 Std. vs. 18 Std die Woche

von Gerd L.14.07.2009 | 08:42
1392 Ansichten
8 Antworten

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Hallo habe hier schon einige Beiträge durchgeforstet zwecks 400 Euro Job und volle EMR . Die Mehrheit schreibt das man unter 15 Std. die Woche arbeiten dürfte . Bei mir geht die Woche aber von Mo-Sa ergo müssten doch unter 18 Std. möglich sein oder ? mfg Gerd L.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.07.2009 | 09:37

Hallo Gerd L.,

im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es hinsichtlich der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Erwerbsminderungsrenten keine wöchentliche Stundengrenze sondern nur verschiedene Entgelthinzuverdienstgrenzen (§ 96a SGB VI). Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente in voller Höhe beträgt diese 400 Euro monatlich.

Allerdings regelt § 42 SGB VI hinsichtlich des (Grund-)Anspruchs auf eine volle Erwerbsminderungsrente, dass nur die Versicherten voll erwerbsgemindert sind, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Das heißt, ist der Versicherte in der Lage mehr als 3 Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen, liegt keine volle Erwerbsminderung (mehr) vor. Ob es sich dabei um eine 5- oder 6-Tage-Woche handelt, ist zunächst nicht von Bedeutung - maßgebend ist einzig das tägliche Leistungsvermögen.

7 Antworten

mabuam 14.07.2009 | 11:43
Hallo, bei 5 x 3h die Woche und Wochenlohn somit 5,55 € ist das wohl eine harte Arbeit als Verküferin, etc. Es kann durchaus sein, dass bei diesem Arbeitseinsatz die RV trotz Einhaltung der Einkommensgrenze 400€ / p.m. von einer Krankheitsverbesserung ausgeht.
Geschenkam 14.07.2009 | 15:43
Scheint doch Einige zu geben, denen die EWR - geschenkt wird. So auch mir eine Person ( Türkischer Staatsangehöriger ) der einen GDB von 80 / Rückenleiden - aber dennoch munter unter den PKW,s liegend, Getriebe und Auspuffe repariert. Das nur als kleinen Anektode..
mabuam 14.07.2009 | 18:13
Glückwunsch, aber mir tun die vielen Kranken leid, denen die Rente verwehrt wird und die sich nicht mehr "bewegen" können.
Objektam 14.07.2009 | 21:17
;-) Sie sehen das vollkommen falsch. Die Mitarbeiter der DRV versuchen immer objektiv zu sein, in des Fehler machen wir .....
Unrealistischam 15.07.2009 | 14:29
Eine Erwerbsminderungsrente wird nicht "verschenkt". Personen, die wirklich die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, und wirklich krank sind, erhalten diese Rente. Dies wird ja auch durch Gutachter und Untersuchungen festgestellt. Leider beantragen immer mehr die Rente wegen Erwerbsmidnerung, weil sie die schlimmsten Beschwerden auf der Welt haben und eigentlich aufgrund der ja achso schlimmen Beschwerden eigentlich gar nicht mehr überlebensfähig sind. Und das diese Anträge dann abgelehnt werden, ist ja völlig legitim und nachvollziehbar. Daher kann man nicht von einem Geschenk sprechen, sondern von der berechtigten Bewilligung. Wer wirklich krank ist, dem wird eine Rente nicht verwehrt!!!
Gerd L.am 15.07.2009 | 17:37
Ihr Nickname passt wie die Faust aufs Auge -Unrealistisch !!! Mir wurde kein Antrag abgelehnt und das war auch nicht die Eingangsfrage ! Selbst diese wurde hier wohl falsch verstanden denn ich meinte wenn ich ein 400 Euro Job annehme der mit 5-15 Std. -2 Tage die Woche veranschlagt ist dann wäre das noch im Rahmen des Erlaubten ! Und ich bekomme meine EMR nicht geschenkt aber leider haben viele EMRentner wenig Geld zur Verfügung und müssen von daher was auf 400 Euro Basis tun oder sollten wir noch zum Sozi gehen ? mfg Gerd L.
Unrealistischam 16.07.2009 | 09:37
Lieber Herr L, wie man aus der Betreff Zeile eindeutig und zweifelsfreu entnehmen kann, bezog sich mein Beitrag auf den Beitrag des Nickname Geschenk. Daher Betreff : GESCHENK Es verbietet einem keiner das Denken!!!!! Das sollte man auch tun, bevor man direkt losschreit!!!!( nur ein kleiner Tipp fürs Leben ;.)
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