Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle EMR + Hinzuverdienstfrage! Keiner kann mir helfen!

von stic28.02.2013 | 16:34
1965 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend zusammen, mir geht es wie dem User Ramona. Auch ich möchte und muß neben meiner vollen Erwerbsminderungsrente etwas hinzuverdienen. Dies möchte ich durch eine Beteiligung an einem Geschäft. GEnau wie Ramona. Warum kann mir keiner sagen, dass es erlaubt ist, als Geldgeber in ein Geschäft einzusteigen. Ich arbeite dort ja nicht. Und bei einem Geschäftsgewinn, würde ich mir nur das Erlaubte von max. 450 Euro auszahlen lassen. Alles was mir darüber zustehen würde, würde ich in das Geschäft wieder investieren. Soetwas muß doch eigentlich bei Rententräger bekannt sein, dass einige einen solchen Weg gehen möchten. Ich bitte um Klärung. danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird, ist ausschließlich die einkommensteuerrechtliche Bewertung des Gewinns maßgeblich. Eine Überprüfung der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit ist nicht vorgesehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

...am 28.02.2013 | 18:22
maßgeblich ist hier, ob Sie die Hinzuverdienstgrenze einhalten. Als Hinzuverdienst zählt das Einkommen, wenn es auf dem Steuerbescheid als Einnahmen aus Gewerbebetrieb erscheint. Dann darf dies die 450 Euro mtl. (Gesamtbetrag durch die entsprechenden Monate der Teilhaberschaft) nicht überschreiten. Ob Sie hierfür tatsächlich mitarbeiten in dem Betrieb oder nicht, ist völlig unerheblich!
sticam 28.02.2013 | 20:28
Ob Sie hierfür tatsächlich mitarbeiten in dem Betrieb oder nicht, ist völlig unerheblich! [/quote Hallo. Aber man muss doch die Zeit Grenze von inter 3 Stunden am Tag einhalten. Das wäre kein Problem.
B´sonam 01.03.2013 | 08:21
Nein, man muss die Zeitrgrenze nicht (zwangsläufig) einhalten. Entscheidend ist, wie User "..." bereits geschrieben hat, das Einhalten der Hinzuverdeinstgrenze.
DarkKnight RVam 01.03.2013 | 14:06
Die Einhaltung der Stundengrenze ist nur dafür entscheidend, ob tatsächlich noch eine volle Erwerbsminderung vorleiget; also kaum zu beachten (Sarkasmusmodus aus). Aber wenn Sie nur Geld investieren, dann arbeiten Sie doch gar nicht!?!?! 8-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026