Guten Abend zusammen,
mir geht es wie dem User Ramona.
Auch ich möchte und muß neben meiner vollen Erwerbsminderungsrente etwas hinzuverdienen.
Dies möchte ich durch eine Beteiligung an einem Geschäft. GEnau wie Ramona.
Warum kann mir keiner sagen, dass es erlaubt ist, als Geldgeber in ein Geschäft einzusteigen. Ich arbeite dort ja nicht.
Und bei einem Geschäftsgewinn, würde ich mir nur das Erlaubte von max. 450 Euro auszahlen lassen. Alles was mir darüber zustehen würde, würde ich in das Geschäft wieder investieren.
Soetwas muß doch eigentlich bei Rententräger bekannt sein, dass einige einen solchen Weg gehen möchten.
Ich bitte um Klärung.
danke