Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Volle EMR, jedoch aus gesundhl. + Arbeitsmarkt. Was bedeutet das?

von moser26.02.2013 | 11:11
2380 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. In meinem Bescheid steht, dass ich eine zeitlich begrenzte volle EMR nicht nur aus gesundheitlichen Gründen sondern auch wegen einem verschlossenen Arbeitsmarkt erhalte. Was heisst das nun? Ich über keinen Zuverdienst aus. Nur volle EMR. Auf was mus ich achten? Auswirkungen auf eine Verlängerung? Danke Moser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moser,

aufgrund Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit genehmigt wurde.

Grundsätzlich erhalten Versicherte eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Darüber hinaus erhält auch derjenige eine volle Erwerbsminderungsrente, dessen Restleistungsvermögen zwar drei bis unter sechs Stunden beträgt, der aber infolge der Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Diese Sachlage trifft offensichtlich bei Ihnen zu.

Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie den Rentenversicherungsträger informieren, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Die Rente wegen Erwerbsminderung kann unter Umständen wegfallen oder sich aufgrund der Einkommensanrechnung vermindern. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nichts verdienen oder sogar Verluste erwirtschaften.

Was Sie im Einzelnen noch beachten müssen beziehungsweise welche Mitteilungspflichten Sie haben, können Sie in Ihrem Rentenbescheid nachlesen.

In der Regel werden Sie 5 Monate vor Wegfall der Rente vom Rentenversicherungsträger über den anstehenden Wegfall der Rente informiert. Sie sollten spätestens dann einen Antrag auf Weitergewährung stellen, wenn Sie die Verlängerung der Rente möchten. Den Antrag können Sie auch formlos stellen. Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Befundbericht des behandelnden Arztes beifügen. Wegen der Antragstellung können Sie sich auch mit der Auskunft- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, Ihrer Wohnortgemeinde, dem Versicherungsamt bzw. einem Versichertenberater in Verbindung setzen. Sie können das Antragsformular auch aus dem Internet herunterladen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Jockelam 26.02.2013 | 12:37
Geben Sie als Suchbegriff "verschlossener Arbeitsmarkt" ein und Sie erhalten alle Antworten....
=//=am 26.02.2013 | 13:06
Das heißt im Prinzip, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden liegt. Da Sie keinen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden (Teil-)Arbeitsplatz innehaben, wird diese volle EM-Rente (immer) auf Zeit bewilligt, in der Regel für 3 Jahre, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist. Würden Sie eine Teilzeitbeschäftigung in diesem Rahmen aufnehmen, stünde Ihnen nur noch die teilweise EM-Rente auf Dauer zu. Bei einem Antrag auf Weitergewährung ändert sich eigentlich nichts gegenüber einer rein med. Rente. Evtl. die Bearbeitungsdauer, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist, denn dann werden nicht von jedem RV-Träger die med. Voraussetzungern überprüft. Aber das wird verschieden gehandhabt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026