Guten Tag,
eine Person bezieht die volle EMR aus medizinischen Gründen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung hat Sie ALG 1 bezogen. Die Genehmigung der vollen EMR wurde nach Gutachter sofort genehmigt. Der Weitergewährungsantrag wurde um weitere drei Jahre genehmigt. Was passiert wenn der nächste Weitergewährungsantrag auf eine teilweise EMR hinauslaufen wird, hat Sie dann Anspruch auf ALG 1 oder bekommt Sie dann automatisch eine Arbeitsmarktrente? Sie wäre dann 59 Jahre alt.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen