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Experten-Antwort

volle EMR / öD

von Angela02.12.2015 | 18:51
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Hallo, und schon wieder habe ich eine Frage und hoffe, jemand kennt sich da aus. Ich arbeite im öD. Nach langer Krankschreibung wurde ich von der KK aufgefordert, einen Antrag auf EMR zu stellen. Der Antrag wurde Anfang '14 gestellt (gewollt war eine TeilEMR, aber das kann man sich ja nicht aussuchen), aber abgelehnt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, aber parallel dazu meine Arbeitszeit auf 20 Std. reduziert und wieder angefangen zu arbeiten, weil ich sonst am Rad gedreht hätte. Und diese 20 Std. schaffe ich auch, nur mehr ist nicht drin. Der Widerspruch ist bisher nicht beschieden worden. Nun habe ich einen Anruf von der DRV bekommen, mit Entschuldigung für die lange Wartezeit und es würde leider noch ein bißchen länger dauern. Aber man könne mir schon sagen, dass dem Widerspruch abgeholfen würde und zwar mit der vollen EMR, natürlich befristet. Jetzt bin ich ein bißchen panisch, weil so, wie ich das verstehe, würde ich mit einer vollen EMR meinen Job verlieren, laut Tarifvertrag würde dann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Kennt sich hier jemand damit aus? Wäre das auch bei einer befristeten Rente so? Kann ich noch was machen, damit die Rente umgeändert wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angela,

zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer Rentenbewilligung (voll ioder teilweise) sollten Sie sich mit Ihrer Personalstelle (und/oder Personalrat) in Verbindung setzen. Hier sollten auch die Möglichkeiten geklärt werden ob und wie man Sie weiterbeschäftigen könnte.

Zum laufenden Rentenverfahren kann aktuell natürlich auch niemand qualifizierte Auskunft geben. Nehmen wir an, dass der Rentenbescheid wie angekündigt als volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit ausgestaltet ist. Dann wäre die Beschäftigung/Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber zu klären. Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Erwerbsminderungsrente ermöglicht genau diesen (teilweisen) Hinzuverdienst.

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6 Antworten

Nahlaam 02.12.2015 | 19:28
Hallo, bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente sollte der Arbeitsvertrag nur ruhen, erst bei der Gewährung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze endet der Vertrag lt. TVÖD. Auch bei der Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente haben Sie die Möglichkeit, weiter Teilzeit zu arbeiten, wenn der AG mitzieht, dann wird diese nur zum Teil ausgezahlt, der prinzipielle Anspruch bleibt aber erhalten. Alles Gute
Angelaam 02.12.2015 | 19:33
Vielen Dank!
W*lfgangam 02.12.2015 | 20:21
Ergänzend: Passen Sie ggf. das Arbeitsentgelt so an, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze der halben EM-Rente einhalten (steht im Rentenbescheid drin) ...aber nicht auf den letzten EUR ausreizen. Die jährliche Sonderzahlung /Weihnachtsgeld wäre kein Problem, da 2x im Jahr bis zum Doppelten hinzuverdient werden kann. Eher auf mögliche Tariferhöhungen achten, die plötzlich und unerwartet die Hinzuverdienstgrenze dauerhaft überschreiten können. Daher mtl. vorausschauend etwas mehr Luft lassen. Liegt der Rentenbescheid vor, setzten Sie sich umgehend mit der Personalstelle i. V., da die Weiterbeschäftigung rechtzeitig (1 Monat?) zu beantragen ist. Gruß w.
Nahlaam 02.12.2015 | 20:54
Auch bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente und einem ruhenden Arbeitsverhältnis können Sie eine Weiterbeschäftigung beantragen, vor allem, wenn Sie bereits mit reduzierter Stundenzahl dort tätigt sind. Es kommt dabei aber auch auf das Wohlwollen des Arbeitgebers an, ob er dem zustimmt.
Angelaam 02.12.2015 | 20:45
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Und nochmal danke für die Antwort. Ich bin jetzt die ganze Zeit am googlen und bin dabei auch auf diesen Rat gestossen. Allerdings wird das immer nur in Verbindung mit der Teilrente geschrieben. Es wird in jedem Beitrag getrennt: bei voller EMR ruht das Arbeitsverhälnis und bei teilweiser EMR soll man innerhalb von 2 Wochen die Weiterbeschäftigung beantragen. Ich muss sagen, ich bin inzwischen sehr verunsichert. Ob wir das noch erleben werden? :-))
W*lfgangam 02.12.2015 | 22:14
Zitat von Angela anzeigenausblenden
Hallo Angela, da haben Sie Recht, nehmen wir beispielsweise den TVöD/V ...§ 33 http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/ der die Option der Weiterbeschäftigung bei Teilrente vorsieht. Allerdings kann Sie Ihr Arbeitgeber auch bei voller EM-Rente weiterbeschäftigen - wie Nahla schrieb/Wohlverhalten des AG - dürfte wohl kein Problem sein, wenn es jetzt schon geht, sonst hätten Sie bei Nichtleistungsvermögen die 20 Std./Woche nicht bekommen ;-) Andernfalls Personalrat/Schwerbehindertenbeauftragte hinzuziehen, die regeln das. Gruß w.
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