Sie haben doch im Jahre 2012 die volle EMR erhalten und außerdem Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld. Da das Krankengeld-Arbeitslosengeld höher als die Rentenzahlung war, wurde die Anrechnung auf die Höhe der Rente begrenzt . Die Differenz zum höheren Kranken-Arbeitslosengeld haben Sie erhalten und sollten Sie deshalb bei Ihrer Steuererklärung auch angeben. Bei weiteren Fragen zur Besteuerung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.