Hallo Kathy,
Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist unter Anderem, dass Sie erwerbsgemindert sind.
Dies wird im Rentenverfahren durch einen Gutachter geprüft. Dieser erstellt nach Einsicht in Ihrer medizinischen Unterlagen und nach persönlicher Untersuchung ein Gutachten. In diesem Gutachten gibt er dann an, für wie viele Stunden täglich, auf leichten Tätigkeiten des Arbeitsmarktes, er die begutachtete Person für leistungsfähig hält. Geprüft wird die tägliche Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei einer 5 Tage-Woche, d.h. wie viele Stunden die Person an jedem Tag von Montag bis Freitag täglich (als Dauerzustand) arbeiten kann.
Hierbei gibt es drei Möglichkeiten:
1) Es liegt ein Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor. In diesem Fall würde der Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt werden.
2) Es liegt ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich vor. In diesem Falle würde eine teilweise Erwerbsminderungsrente (d.h. die Rente in Höhe der Hälfte der Vollrente) bewilligt werden.
Bei diesem Leistungsbild gibt es aber auch die Möglichkeit eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit zu bewilligen, nämlich dann, wenn der Arbeitsmarkt für den Antragssteller als verschlossen gilt. Verschlossener Arbeitsmarkt bedeutet, dass der Antragssteller ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich hat, aber keinen entsprechenden Arbeitsplatz besitzt und auch ein solcher Arbeitsplatz ihm nicht vermittelt werden kann.
Eine volle Erwerbsminderungsrente bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich wird immer als Zeitrente (i.d.R. auf 3 Jahre befristet) gewährt.
Die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich und mehr führt hier zum Wegfall des Anspruches auf die volle Erwerbsminderungsrente, da somit der Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen gelten kann.
3) Es liegt ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich vor. In diesem Fall ist eine volle Erwerbsminderungsrente alleine aufgrund der Leistungsminderung zu gewähren. Bei einer solchen Erwerbsminderungsrente führt die Aufnahme einer Beschäftigung mit 3 Stunden und mehr täglich nicht gleich zum Wegfall des Anspruches auf volle Erwerbsminderungsrente, sondern es werden lediglich für den Zeitraum des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR mtl. eine entsprechende Teilrente gewährt. Bei Unterschreitung der Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR mtl. steht, ohne weitere Prüfung, wieder die ungeminderte volle Erwerbminderungsrente zu.
Hier ist allerdings auch darauf zu achten, dass bei dauerhafter Erwerbstätigkeit von 3 Stunden täglich und mehr natürlich die Sachbearbeitung immer auf die Idee kommen könnte das Leistungsbild des Versicherten erneut zu überprüfen, um festzustellen, ob der Versicherte tatsächlich noch voll erwerbsgemindert ist. Da diese Gutachten allerdings auch aufwendig sind, wird dies die Sachbearbeitung erst nach längerer Tätigkeit des Versicherten mit mehr als 3 Stunden täglich in Erwägung ziehen.
Bei kurzzeitiger Arbeit mit einer Arbeitszeit von über 3 Stunden täglich wird die Sachbearbeitung davon ausgehen, dass Sie diese Tätigkeit auf Kosten Ihrer Restgesundheit durchführen, d.h. dass Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit mehr arbeiten, als Sie eigentlich im Stande sind und somit Ihre Restgesundheit aus eigenen Stücken noch weiter verringern.
Wie Sie sehen, kommt es also immer auf den Einzelfall an, ob eine Beschäftigung mit einem zeitlichen Umfang von 3 Stunden täglich und mehr zu einem generellen Verlust des Anspruches auf volle Erwerbsminderungsrente führt oder nur zu einem Ruhen der Rentenzahlung bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen.
Falls Sie das Schreiben, das Sie uns in der .jpg-Datei gezeigt haben, so auch erhalten haben, so können Sie in der Tat auf Kosten Ihrer Restgesundheit auch mehr als 3 Stunden täglich arbeiten. Dies war aber eine individuelle Entscheidung der Sachbearbeiter in Ihrem speziellen Fall.
WICHTIG: Ich rate jedem anderen Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente, der beabsichtigt 3 Stunden und mehr täglich zu arbeiten, dies immer erst über die Sachbearbeitung prüfen zu lassen. Nur so kann verhindert werden, dass es zu ungewollten Rentenentziehungen kommt.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung