Den Ausführungen von Waldi schließen wir uns an. Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ist die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst bis zu 450,00 Euro im Monat in der Regel unschädlich. Da Sie mit einer Arbeitszeit von 60 Stunden im Monat diese Zeitgrenze überschreiten würden, sollten Sie sich unbedingt vor Aufnahme der Beschäftigung an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.