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Experten-Antwort

Volle entfristete EMR + kleingewerbe

von Theo26.08.2019 | 12:32
59 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte seit 1,5 Jahren eine volle Erbersminderungesrente, bis zur Altersrente, also entfristet. Als Hobby fotografiere ich, nun ist es so, dass ich mir dort ein wenig hinzuverdienen könnte. Dafür müsste ich aber natürlich ein Gewerbe anmelden, nach Kleinunternehmerregelung. Das würde ich natürlich auch der DRV melden. Ich kann und will nicht mehr als 3h am Tag arbeiten... so viel Zeit bekäme ich eh nicht zusammen, auch würde ich weit unter den 6300€ im Jahr bleiben. Ich habe allerdings bedenken, dass die DRV da Schwierigkeiten machen würde, bzw die EMR streicht? Darf ich ein Gewerbe trotz EMR anmelden? Für hilfreiche Antworten wäre ich Dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theo,

um Ihnen die auf Dauer bewilligte EM-Rente zu entziehen (oder in eine teilweise EM-Rente umzuwandeln), müsste Ihr Rentenversicherungsträger feststellen, dass sich Ihr Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass Sie wieder mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können. Wenn sich aber gesundheitlich nichts geändert hat und die selbständige Tätigkeit im zeitlichen Rahmen bleibt (die Schwierigkeit ist vielleicht, das nachzuweisen), dann sollte das kein Problem sein. Wie schon geschrieben wurde, können Sie eine verbindliche Auskunft jedoch nur erhalten, wenn Sie sich ganz konkret an Ihren RV-Träger wenden und genau die geplante Tätigkeit schildern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DRVam 26.08.2019 | 13:17
Teilen Sie Ihr Vorhaben im Vorfeld schriftlich Ihrem zuständigen Rententräger mit und Sie erhalten eine rechtsverbindliche Antwort. Alles andere ist und bleibt spekulativ.
Deutsche Rentenversicherung
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