Hallo Theo,
um Ihnen die auf Dauer bewilligte EM-Rente zu entziehen (oder in eine teilweise EM-Rente umzuwandeln), müsste Ihr Rentenversicherungsträger feststellen, dass sich Ihr Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass Sie wieder mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können. Wenn sich aber gesundheitlich nichts geändert hat und die selbständige Tätigkeit im zeitlichen Rahmen bleibt (die Schwierigkeit ist vielleicht, das nachzuweisen), dann sollte das kein Problem sein. Wie schon geschrieben wurde, können Sie eine verbindliche Auskunft jedoch nur erhalten, wenn Sie sich ganz konkret an Ihren RV-Träger wenden und genau die geplante Tätigkeit schildern.