Hallo justfine,
im Widerspruchsverfahren wurde festgestellt, dass sich der Gesundheitszustand vermutlich doch noch verschlechtert hat und daher seit Dezember 2013 eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Dies kann hier im Forum jedoch nur vermutet werden da keine Kenntnis der Akten vorliegt.
Damit wurde Ihrem Widerspruch teilweise abgeholfen. Sofern Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, müssen Sie dem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie den Widerspruch weiterhin aufrechterhalten. Daraufhin werden Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten, mit dem eine frühere Feststellung der vollen Erwerbsminderung abgelehnt wird. Danach haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen.