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Experten-Antwort

Volle Erwerbsgemindert aus der Reha - Rentenantrag

von AundO08.01.2020 | 20:15
104 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin voll erwerbsgemindert(unter 3 Stunden berufsfähig) und krank aus der Reha gekommen. Pflegestufe 4 und 100% Schwerbehindert mit den Merkmalen G, aG, B und H. In der Reha sagte man mir, der Rententräger würde mich auffordern den Rentenantrag zu stellen. Die Reha ist nun seit 2,5 Monaten vorbei und ich habe von der Deutschen Rentenversicherung noch nichts gehört. Bis Juni erhalte ich noch Krankengeld. Sollte ich den Antrag ohne die Aufforderung stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nichts hindert Sie selbst den Antrag zu stellen wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten. Sie brauchen nicht auf eine Reaktion der DRV warten.

Warum von Seiten der Sachbearbeitung keine Reaktion diesbezüglich kam, weiß weder ich noch sonst ein Forennutzer.

Sollte das Krankengeld höher sein als die zu erwartende Rente können Sie aber auch noch zuwarten.

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2 Antworten

AundOam 09.01.2020 | 16:58
Das Krankengeld ist deutlich höher als die zu erwartende Rente und in der Reha wurde mir gesagt, dass ich in volle Erwerbsminderung gehe und im Bericht an die Rentenversicherung war angegeben " unter drei Stunden" auf den Arbeitsmarkt.Möchte halt nur verhindern in Hartz4 zu rutschen, wenn der Rentenantrag zu lange läuft.
Schorscham 09.01.2020 | 17:55
Dann sollten Sie nicht solange warten sondern unverzüglich tätig werden. Ich wurde damals ebenfalls als erwerbsgemindert aus der Reha entlassen, was den DRV-Sachbearbeiter aber nicht davon abhielt, meinen Rentenantrag (zunächst) abzulehnen. Erst nach eimem zeitaufwendigen Widerspruchs-/Klageverfahren wurde meine Rente dann nach ziemlich genau zwei Jahren bewilligt. Rentenanträge können in fast jedem Rathaus und Bürgeramt gestellt werden. Ihre Daten werden dort elektronisch erfasst und direkt an die DRV weitergeleitet. Ich musste damals noch nicht einmal auf einen Termin warten und meine Mutter bekam für ihren Witwenrentenantrag einen kurzfristigen Termin für den Folgetag. MfG
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