Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Volle Erwerbsminderung

von Ralfrudolfwilli27.11.2008 | 08:04
1386 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Beziehe seit 2004 BU-Rente. Wird bei einem Rentenantrag auf voller Erwerbsminderung die Rente neu berechnet oder bleibt es bei der Berechnung von 2004? Danke.

8 Antworten

Jonasam 27.11.2008 | 08:23
Hallo! Die Rente würde neu berechnet werden, da es ja auch einen neuen Leistungsfall geben würde (Eintritt der vollen Erwerbsminderung). Da Sie auf die Entgeltpunkte aus der BU-Rente aber einen Besitzschutz haben, würden diese mindestens in der alten Höhe bestehen bleiben. Zeiten nach dem Leistungsfall der BU-Rente und vor dem Leistungsfall der vollen EM-Rente würden dann noch dazu kommen, und erstmalig bewertet werden. MfG Jonas
batrixam 27.11.2008 | 08:23
Sie würde bei Bewilligung nach aktuell geltendem Recht und mit neuem Leistungsfall (Eintritt der vollen Erwerbsminderung) neu berechnet werden.
MGam 27.11.2008 | 12:03
Hallo Ich bekomme eine 100% Erwerbslosenrente von ihnen. Frage: Kann ich auch gleich Zeitig eine Rente von der Berufsgenossenschaft beziehen wenn ich diese wegen einer anerkannten Berufskrankheit bekomme? Oder wird sie Angerechnet? MFG Gruenewald
Jonasam 27.11.2008 | 12:48
Sie können grundsätzlich beide Renten beziehen. Die Verletztenrente wird bei der EM-Rente gem. § 93 SGB VI angerechnet. Ob die Renten voll zur Auszahlung kommen, kann ohne weitere Angaben (MdE, Vorjahreseinkommen, Rentenhöhe der Renten usw.) nicht gesagt werden. MfG Jonas
Jonasam 27.11.2008 | 12:51
Sorry batrix. Die Auskunft war für MG bestimmt. Sie können grundsätzlich beide Renten beziehen. Die Verletztenrente wird bei der EM-Rente gem. § 93 SGB VI angerechnet. Ob die Renten voll zur Auszahlung kommen, kann ohne weitere Angaben (MdE, Vorjahreseinkommen, Rentenhöhe der Renten usw.) nicht gesagt werden. MfG Jonas
.am 27.11.2008 | 15:27
Wie fänden Sie es, wenn Ihr Nachbar Ihnen erzählen würde, ob Sie die Rente bekommen oder nicht??? Das könnte nämlich passieren, weil die Dame in der Sachbearbeitung nicht garantieren kann, ob Sie anrufen oder Ihr Nachbar... Aber so wissen Sie doch zumindest, dass die Bearbeitung abgeschlossen ist und können in den nächsten Tagen mit einem Bescheid rechnen. Ohne diesen Anruf wüßten Sie nicht, ob nicht vielleicht noch eine Untersuchung notwendig ist und die Bearbeitung noch 2 Monate dauert. Und genau dafür bekommen sie die Telefonnummer der Sachbearbeitung!
klaus2704am 27.11.2008 | 15:07
Hallo an alle, ich bin frustriert. Ich habe einen Antrag auf Weitergewährung der EU Rente laufen, war beim Gutachter und frage heute bei Ihnen per Tel nach ob ich diese nun weitererhalte. Die Dame antwortet, das die Unterlagen vom ärztlichen Dienst zurück sind, das Ergebnis dürfe sie aus Datenschutzgründen nicht nennen, ich bekäme einen Bescheid. Frage nun von mir: Wofür geben sie eine Telefonnummer für Rückfragen an , wenn man bei Ihnen solche Antworten erhält, die hochgradig ineffizient sind und die Telefongebühr nicht wert sind?Wie kommt es zu solch einem Verhalten, bei großer Existenzangst des Versicherten?
Rosannaam 27.11.2008 | 15:34
Aus Datenschutzgründen ist eine solche Auskunft am Telefon tatsächlich nicht erlaubt. Da könnte ja wirklich jeder anrufen! Deshalb war die Auskunft der Dame völlig richtig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026