Volle Erwerbsminderung

von
Ralfrudolfwilli

Hallo!
Beziehe seit 2004 BU-Rente. Wird bei einem Rentenantrag auf voller Erwerbsminderung die Rente neu berechnet oder bleibt es bei der Berechnung von 2004? Danke.

von
Jonas

Hallo!

Die Rente würde neu berechnet werden, da es ja auch einen neuen Leistungsfall geben würde (Eintritt der vollen Erwerbsminderung).

Da Sie auf die Entgeltpunkte aus der BU-Rente aber einen Besitzschutz haben, würden diese mindestens in der alten Höhe bestehen bleiben. Zeiten nach dem Leistungsfall der BU-Rente und vor dem Leistungsfall der vollen EM-Rente würden dann noch dazu kommen, und erstmalig bewertet werden.

MfG

Jonas

von
batrix

Sie würde bei Bewilligung nach aktuell geltendem Recht und mit neuem Leistungsfall (Eintritt der vollen Erwerbsminderung) neu berechnet werden.

Experten-Antwort

Hallo Ralfrudolfwilli,

den Beiträgen von Jonas und batrix ist zuzustimmen.

von
MG

Hallo
Ich bekomme eine 100% Erwerbslosenrente von ihnen.
Frage: Kann ich auch gleich Zeitig eine Rente von der Berufsgenossenschaft beziehen wenn ich diese wegen einer anerkannten Berufskrankheit bekomme?
Oder wird sie Angerechnet?
MFG
Gruenewald

von
Jonas

Sie können grundsätzlich beide Renten beziehen. Die Verletztenrente wird bei der EM-Rente gem. § 93 SGB VI angerechnet. Ob die Renten voll zur Auszahlung kommen, kann ohne weitere Angaben (MdE, Vorjahreseinkommen, Rentenhöhe der Renten usw.) nicht gesagt werden.

MfG

Jonas

von
Jonas

Sorry batrix. Die Auskunft war für MG bestimmt.

Sie können grundsätzlich beide Renten beziehen. Die Verletztenrente wird bei der EM-Rente gem. § 93 SGB VI angerechnet. Ob die Renten voll zur Auszahlung kommen, kann ohne weitere Angaben (MdE, Vorjahreseinkommen, Rentenhöhe der Renten usw.) nicht gesagt werden.

MfG

Jonas

Experten-Antwort

Hallo MG,

wenn Sie sowohl eine Versichertenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als auch eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, darf insgesamt ein bestimmter Höchstbetrag nicht überschritten werden (Ausnahme: Die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird für einen Unfall gezahlt, der sich erst nach Eintritt der Erwerbsminderung ereignet hat, oder sie beruht auf Ihrer eigenen Beitragsleistung beziehungsweise der Ihres Ehepartners). Wird dieser Höchstbetrag (Grenzbetrag) überschritten, ist der überschreitende Teil auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen.

Der Grenzbetrag wird im Übrigen individuell - u. a. anhand des sog. Jahresarbeitsentgelt aus der Unfallversicherung - ermittelt. Für nähere Informationen empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

von
klaus2704

Hallo an alle,
ich bin frustriert. Ich habe einen Antrag auf Weitergewährung der EU Rente laufen, war beim Gutachter und frage heute bei Ihnen per Tel nach ob ich diese nun weitererhalte. Die Dame antwortet, das die Unterlagen vom ärztlichen Dienst zurück sind, das Ergebnis dürfe sie aus Datenschutzgründen nicht nennen, ich bekäme einen Bescheid.
Frage nun von mir: Wofür geben sie eine Telefonnummer für Rückfragen an , wenn man bei Ihnen solche Antworten erhält, die hochgradig ineffizient sind und die Telefongebühr nicht wert sind?Wie kommt es zu solch einem Verhalten, bei großer Existenzangst des Versicherten?

von
.

Wie fänden Sie es, wenn Ihr Nachbar Ihnen erzählen würde, ob Sie die Rente bekommen oder nicht??? Das könnte nämlich passieren, weil die Dame in der Sachbearbeitung nicht garantieren kann, ob Sie anrufen oder Ihr Nachbar...

Aber so wissen Sie doch zumindest, dass die Bearbeitung abgeschlossen ist und können in den nächsten Tagen mit einem Bescheid rechnen. Ohne diesen Anruf wüßten Sie nicht, ob nicht vielleicht noch eine Untersuchung notwendig ist und die Bearbeitung noch 2 Monate dauert. Und genau dafür bekommen sie die Telefonnummer der Sachbearbeitung!

Experten-Antwort

Hallo klaus2704,

ich kann sehr gut verstehen, dass es Ihnen extrem wichtig ist, den Inhalt des Gutachtens schnellst möglich zu erfahren. Bitte haben Sie aber auch Verständnis, dass Ihnen die Mitarbeiterin des Rentenversicherungsträgers aus Datenschutzgründen am Telefon keine Angaben zum Inhalt des Gutachtens machen kann. Dies macht sie nicht um sie zu ärgern oder zu frustrieren, sondern weil Sie am Telefon nicht sicherstellen kann, dass der Anrufer auch tatsächlich die Person ist, die sie vorzugeben scheint.

Stellen Sie sich vor, Ihre Nachbarin interessiert sich für Ihren Gesundheitszustand, ruft beim Rentenversicherungsträger an und bekommt detaillierte Informationen aus dem Gutachten. Das wäre Ihnen sicher auch nicht Recht... Das klingt jetzt sicher etwas konstruiert - derartige Versuche kommen aber in der Tat immer wieder vor.

Gedulden Sie sich noch etwas. Die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers wird die Bescheidbekanntgabe sicher nicht unnötig herauszögern.

von
Rosanna

Aus Datenschutzgründen ist eine solche Auskunft am Telefon tatsächlich nicht erlaubt.

Da könnte ja wirklich jeder anrufen!

Deshalb war die Auskunft der Dame völlig richtig.

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