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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderung 50% schwerbehindert

von Humor20.12.2019 | 13:19
2009 Ansichten
3 Antworten

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Hallo,bin 1960 geboren. Meine volle Erwerbsminderungsrente habe ich 2011 vom Rentenversicherer bekommen. Meine Frage ist. Wann kann ich ohne Abschäge in Rente gehen. Und wie ist es möglich das ich eine höhere Rente bekomme. Wann ist es möglich das ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Humor,

sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, wäre eine Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens nach Vollendung eines Lebensalters von 61 Jahren und 4 Monaten auf Antrag möglich.

Ob sich ein höherer Rentenbetrag aufgrund des Altersrentenbezuges ergeben wird, können Sie sich vorab von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich errechnen lassen.

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2 Antworten

Joachimam 20.12.2019 | 14:12
Gut, dass Sie sich Humor nennen. Bei Umwandlung der Rente bleibt der Abschlag bestehen. Sie vermeiden diese nur, wenn Sie zwischendurch wieder arbeiten oder eventuell etwas einzahlen. Auszahlen lassen geht, wenn Sie vielleicht nach Buktu umziehen. Im Prinzip ist die Antwort auf Ihre 3 Fragen immer "Nein", bzw. "gar nicht"!
Wåshåmwirnichtgelåchtam 20.12.2019 | 14:31
Hallo Humor, > Wann kann ich ohne Abschäge in Rente gehen. 1. Lassen Sie die EM-Rente vor abschlagsfreiem Rentenbeginn (dürfte allerdings erst mit 66+4 sein) für mind. 2 Jahre einstellen, dann wird die Altersrente ohne den alten Abschag neuberechnet. > Und wie ist es möglich das ich eine höhere Rente bekomme. 2. Erzielen Sie parallel versicherungspflichtigen Verdienst, der die Werte aus der Zurechnungszeit toppt/analog eine Pflegetätigkeit mit Pflegegrad 10 (zu beachten: sich selbst pflegen zählt aber nicht), und/oder nach der Zurechnungszeit ggf. rentensteigernd wirkt. In Kombination mit dem Rentenverzicht können Sie auch noch Ausgleichszahlungen bei erwarteter Rentenminderung bei Altersrente einzahlen. Der Gesetzgeber ist ja sowas von *bescheuert, welche 'Schlupflöcher' er zum Melken der DRV geschaffen hat ;-) > Wann ist es möglich das ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen kann. 3. Nur durch Zeitreise in die Vergangenheit, ansonsten gar nicht mehr, da bereits (Renten)Leistungen in Anspruch genommen worden sind ...da könnten Sie auch Marsianer werden und auf der wärmenden Venus (beides weder EU- noch Abkommensland ...ist aber in Vorbereitung) Ihren Lebensabend genießen wollen. Sie sehen, Optionen 1. + 2. sind doch vielversprechend/da geht noch was. Und, sollten Sie Option 3. in Erwägung ziehen, reden Sie mal mit dem SpaceX-Chef Elon Musk, der hat noch ein paar Freifahrtscheine bei schmalem Eigenbeitrag zu vergeben + und kleinem Aufschlag fürs Reisegebäck/da ist natürlich leider die halbe Rente weg ...na und, da kommt dann richtig Humor auf und die Mühsal bis zur Rente zahlt sich endlich aus *g Gruß w.
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