Hallo Humor,
sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, wäre eine Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens nach Vollendung eines Lebensalters von 61 Jahren und 4 Monaten auf Antrag möglich.
Ob sich ein höherer Rentenbetrag aufgrund des Altersrentenbezuges ergeben wird, können Sie sich vorab von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich errechnen lassen.