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Volle Erwerbsminderung bei Nichterfüllung der versicherungsrechtl. Voraussetzungenr

von Maus04.12.2008 | 13:09
1324 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe vergangene Woche einen Bescheid bekommen, dass ich voll erwerbsgemindert bin. Es steht dort aber auch, dass ich die versicherungsrechtl. Zeiten (mind. 3J in den letzten 5 Jahren) nicht erfüllt habe. Bei meinem letzten Antrag, der 2006 abgelehnt wurde, hatte ich diese Zeiten noch. Was heißt das jetzt für mich? Ich bekomme also keine Leistungen, die berufl. Reha ist damit dahin? Wieviel kann ich jetzt verdienen? Gilt die Hinzuverdienstgrenze von 350 E auch hier? Ich bitte um Rat. Danke!

5 Antworten

B´sonam 04.12.2008 | 13:19
Hallo Maus, da sie keine Rente bekommen müßen sie auch keine Hinzuverdienstgrenzen beachten... Was haben sie denn im Zeitraum seit 2006 gemacht ?
Rosannaam 04.12.2008 | 13:14
Hallo Maus, vermutlich haben Sie in den letzten Jahren keine Pflichtbeiträge mehr entrichtet bzw. wurden durch fehlenden Sozialleistungsbezug (ALG I oder II, Krankengeld) keine PFLICHT-Beiträge mehr entrichtet. Kommt darauf an, wann der Leistungsfall jetzt festgestellt wurde (vermutlich nach dem Ablehnungsbescheid von 2006?). Weiterhin bedeutet die Ablehnung des Rentenantrags nicht, dass Ihnen jetzt auch keine Reha-Maßnahmen mehr zustehen. Dafür sind andere Kriterien maßgebend als die 36 in 60. Solange Sie keine Rente erhalten, können Sie verdienen was Sie wollen. Die Hinzuverdienstgrenze von 400,- EUR wäre ja nur bei einem Rentenbezug (volle EM-Rente) maßgebend. Erhalten Sie eine Reha-Maßnahme und Übergangsgeld, ist der Verdienst allerdings auf dieses anzurechnen. MfG Rosanna.
Mausam 04.12.2008 | 13:26
Ich war Hausfrau. Arbeiten konnte ich ja nicht mehr aufgrund meines Gesundheitszustands und alle Leistungsträger (KV, RV und AfA) wollten mich ja nicht.
B´sonam 04.12.2008 | 13:34
Darf ich sie fragen, wo sie den Antrag auf die EM-Rente gestellt haben ?? Dort hätte man sie m.E. eigentlich auch schon über die fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aufklären können/müßen... Unter Umständen können sie Grundsicherungsleistungen erhalten (sofern sie dauerhaft erwerbsgemindert sind und die finanziellen "Voraussetzungen" vorliegen)
???am 04.12.2008 | 14:43
Leider werden Sie wahrscheinlich von der DRV auch keine berufliche Reha erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig sind. Bei einer vollen Erwerbsminderung habe ich da meine Zweifel.
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