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volle Erwerbsminderung - keine Rückdatierung

von Cassandra29.03.2012 | 16:06
8643 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Halli hallo, vielleicht kann mich hier jemand aufklären. Ich konnte nirgends etwas darüber finden. Ich habe mitte letzten Jahres einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt, wurde im Sommer abgelehnt, habe Widerspruch eingelegt und hatte im Februar diesen Jahres einen Termin beim Gutachter. Dann kam eine Nachricht von der Rentenversicherung - volle Erwerbsminderung - ab....(Termin der gutachterlichen Untersuchung) plus die sieben Monate. Also im Herbst die erste Zahlung. Ich hatte die RV gebeten, mir zu erklären, warum das nicht zurückdatiert wird. Leider kam statt einer Erklärung nur das gleiche Schreiben noch mal. Vielleicht kann mir jemand von Ihnen erklären, warum das Datum der gutachterlichen Untersuchung genommen wurde. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mein Alg1 geht zu Ende und dann steh ich erst mal da. Vielen Dank

13 Antworten

W*lfgangam 29.03.2012 | 19:24
Hallo Cassandra, bitten Sie die DRV um Einsichtnahme in die med. Rentenakte (Übersendung an nächste Beratungsstelle oder Rathaus/Rentenstelle). Ohne gleich daraus eine (zulässige) Klage zu machen, begründen Sie es damit, dass Sie eine Klage wegen des von der DRV bestimmten Versicherungsfalles überlegen, sich aber vorher von der Richtigkeit des Datum/Rentenfall überzeugen möchten - um sich und der DRV unnötige Kosten und Mühen zu ersparen. Wenn Sie in der Akte Anhaltspunkte finden, dass der Gutachtertermin für den Rentenfall doch nicht so haltbar ist, können Sie das immer noch im Klageweg anfechten. Sollte es so wie vorgeschlagen ablaufen, achten Sie aber auf die Fristen, die Klagefrist beträgt auch nur 1 Monat. Nähert sich die dann/bereits dem Ende, legen Sie erstmal Klage ohne Begründung ein und fordern gleichzeitig die Akteneinsicht an. Wie Krämers schrieb, es kann eindeutige/frühere Termine für die Festlegung des Rentenfalles geben - eine ältere med. Diagnose, die genau die gleiche Feststellung der DRV widerspiegelt kann da hilfreich sein ...viel Glück. Gruß w.
Krämersam 29.03.2012 | 18:00
" zeitlich befristete Renten werden grundsätzlich erst nach dem 7 Monat der Feststellung des Leistungsfalles zur Auszahlung gebracht (§ 101 Abs. 1 SGB VI). Den Zeitpunkt des Eintritts der EM bestimmt alleine der med. Dienst der RV nach umfangreichen med. Ermittlungen. Darauf haben Sie keinen Einfluß. Der genaue Tag des Eintritts kann alles mögliche sein und wird immer im Einzelfall bestimmt. Dies kann z.b. der erste Tag einer AU sein, der erste Tag einer Reha , der letzte Tag einer Reha, der Tag einer OP, der Tag eines Unfalles , irgendein ein beliebiger Tag mitten drin oder wie bei ihnen eben der Tag einer Begutachtung. Bei so etwas wie einer OP oder eines Unfalles dürfte der Eintritt der EM meist jedenfalls unstrittig sein. Bei anderen nicht zeitlich genau datierten Erkrankungen ist dies eben unmöglich. Das man bei ihnen letztlich jetzt das Datum der Begutachtung im Widerspruchsverfahren genommen hat ist für mich auf jeden Fall absolut nachvollziehbar. Im Rahmen eines Widerspruches könnten Sie den Tag natürlich überprüfen lassen. Aussicht auf Erfolg wird dies aber nur dann haben, wenn SIE der RV beweisen können das der von der RV genommene Tag defitniv nicht korrekt ist und das werden Sie sicher - gerade in ihrem Falle bei Ablehnung der EM im Erstantrag - nicht können... Wenn ihr ALG I jetzt vor der 1. Rentenzahlung ausläuft können Sie nur - bei Bedürftigkeit - bei ihrem Sozialamt entsprechende Leistungen bis dahin beantragen.
Claire Grubeam 29.03.2012 | 23:24
Zitat von Cassandra anzeigenausblenden
Ob das vom medizinischen Sachverständigen angenommene Datum des Eintritts der Erwerbsminderung zutrifft, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Wenn Sie nachweisen können, dass Erwerbsminderung bereits früher eingetreten war, legen Sie Widerspruch ein. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nach § 101 SGB 6 nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.
Diagnose beweist nicht Leistungseinschränkungam 29.03.2012 | 21:37
So etwas ist mir auch passiert: Zuerst fünf Monate nach Erstantrag Ablehnung. Behandelnde Ärzte waren gar nicht angeschrieben worden, weil ja mehrere Klinikberichte vorlagen. Die waren aber wohl nicht vollständig beim sozialmedizinischen Dienst angekommen. Widerspruch, dann nach vier Monaten Gutachtertermin. Unbefristete Erwerbsminderungsrente wurde bewilligt und gezahlt genau ab Datum Gutachten. Habe also 9 Monate Rentenzahlung eingebüßt. Nachfrage bei der DRV ergab, dass die Klinikberichte nicht eindeutig die Leistungseinschränkung beweisen. Diagnosen allein reichen nicht aus. Man sollte immer gleich eine genaue Liste der Einschränkungen mit dem Antrag zusammen einreichen.
Cassandraam 30.03.2012 | 10:49
Ich bedanke mich für die hilfreichen Antworten. Jetzt kann ich die ganze Sache ein wenig klarer sehen. Eine Frage hätte ich jetzt doch noch, kann ich jetzt auch schon etwas unternehmen, zB. Akteneinsicht beantragen? Oder muss ich mit allem warten, bis ich den Bescheid erhalten habe? Ich habe bisher nur die Nachricht erhalten - volle Erwerbsminderung von.. bis... und dass ich zu gegebener Zeit einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid erhalte. Wie lange dauert das im Schnitt bis ich den bekomme? Ich bedanke mich schon mal im vorraus
Krämersam 30.03.2012 | 12:24
" von Experte/in Experten-Antwort RE: Akten Einsichtnahme Hallo, der Rentenversicherungsträger gewährt den am Rentenverfahren Beteiligten auf Antrag Einsicht in die für die Entscheidung relevanten Unterlagen. Dies ist allerdings erst dann der Fall, wenn das Rentenverfahren abgeschlossen ist. Sofern es sich um ärztliche Gutachten handelt, werden diese durch einen Arzt übermittelt. Die rechtliche Grundlage für die Akteneinsicht der Beteiligten ergibt sich aus § 25 Sozialgesetzbuch X (Zehntes Buch). " Um dagegen vorgehen zu können müssen Sie also erstmal den Bescheid vorliegen haben. Eine Akteneinsicht vorher ist zwar grundsätzlich möglich, würde unter Umständen aber die Bescheiderteilung weiter verzögern und das bringt ihnen ja nun gar nichts. Bescheid also abwarten und dann Akteneinsicht einfordern. Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat. Falls die Zeit knapp wird - die RV lässt sich oft doch viel Zeit bis die Unterlagen dann mal eingesehen werden können ... - erstmal formell Widerspruch eimlegen um diese Monatsfrist zu wahren und gleichzeitig schreiben, das die detaillierte Widerspruchsbegründung zeitnah nachgereicht wird. Inwieweit Sie natürlich selbst als ja med. Laie letztlich eine Beurteilung der ärztlichen Unterlagen vornehmen können und dann auch noch entsprechend vernünftig sowie vor allem erfolgversprechend den Widerspruch formulieren können, bleibt mehr als zweifelhaft.... Gerade in ihrem Fall sehe ich das als sehr schwierig an. Sie sollten darum die med. Seite auf jeden Fall mit ihrem Arzt und/oder einem anderen Experten auf dem Gebiet besprechen. Hilfreich ist in jedem Fall auch der Vdk/SovD oder ein Fachanwalt für Sozialrecht . Die wissen genau wo man ansetzen da muss. Lassen Sie das also alles von Experten durchführen und machen das bitte nicht alleine. Alleine ist man da doch auf verlorenem Posten....
Claire Grubeam 30.03.2012 | 12:08
Zitat von Cassandra anzeigenausblenden
Den Bescheid konnten Sie bisher vermutlich nur deshalb noch nicht erhalten, weil die laufende Zahlung so weit in der Zukunft liegt, dass eine Rentenanpassung zum 01.07.2012 dazwischen liegt. Vermutlich wird die Berechnung spätestens in den nächsten 6 - 8 Wochen möglich sein, wenn die neuen Werte beschlossen und programmiert sind. Einen Widerspruch können Sie erst einlegen, wenn der Bescheid erteilt ist. Sie könnten jedoch entsprechende Nachweise über eine früheren Leistungsfall auch schon im Verwaltungsverfahren einreichen, damit der Bescheid dann gleich richtig wird. Auch im Verwaltungsverfahren ist die Akteneinsicht möglich. Es könnte jedoch die Bescheiderteilung verzögern, wenn die Akte in Deutschland unterwegs wäre.
W*lfgangam 30.03.2012 | 14:04
> Ich habe mitte letzten Jahres einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt, wurde im Sommer abgelehnt, habe Widerspruch eingelegt (...) Wieso reden die werten Forumsteilnehmer immer von Widerspruch/Widerspruchsfristen? Den hat Cassandra bereits (teilerfolgreich) eingelegt und wartet nun auf den Abhilfebescheid, den Sie nur mit Klage angehen kann. Trotzdem gilt, Bescheid abwarten, dann handeln. Gruß w.
Krämersam 30.03.2012 | 16:18
Oh ja stimmt. Völlig richtig. Danke für die Anmerkung. Widerspruch läuft ja bereits und Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid ist ja dann nicht mehr möglich.
Cassandraam 30.03.2012 | 20:03
Hallo, noch einmal herzlichen Dank für die guten Ratschläge. Eine Frage ist jetzt doch noch offen. Wenn der Bescheid kommt, werde ich Widerspruch einlegen. Bis jetzt ist es so, dass ich meine erste Zahlung im Herbst erhalte. Kann es sein, dass dann die RV erst mal gar nichts zahlt bis das Ganze ausgefochten ist?
Widerspruchleram 31.03.2012 | 12:00
Zitat von Cassandra anzeigenausblenden
leider nicht ganz richtig. Der (laufende) Widerspruch hat sich durch den kommenden Bescheid nur teilweise erledigt. Sie werden dann (wenn es richtig gemacht wird) gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass der Widerspruch sich damit erledigt hat. Sind Sie das nicht, läuft das Widerspruchsverfahren weiter. Dann folgt irgendwann später noch ein Widerspruchsbescheid in dem dann über den Teil mit dem Sie nicht einverstanden sind (Eintritt der Erwerbsminderung ) entschieden wird. Gegen diesen Widerspruchsbescheid können Sie dann ggf. klagen. Und eine Rechtsschutzversicherung braucht im Widerspruchverfahren auch nichts zahlen, weil gar keine Kosten entstehen.
Cassandraam 31.03.2012 | 11:03
Guten morgen, ich glaube, jetzt ist bei mir endlich der Groschen gefallen. Ich wusste nicht, was damit gemeint war. Wenn ich gegen den kommenden Bescheid keinen Widerspruch mehr einlegen kann, dann würde es evtl. auf eine Klage hinauslaufen und dann würde (endlich) meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. .... mit dem kommenden Bescheid ist das Widerspruchsverfahren beendet.... richtig? Vielen, vielen Dank
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