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Zur Experten-Antwort springenHallo Hallo09,
dieser Satz kann verschiedene Bedeutungen haben, welche davon zutrifft, kann man nur aus dem Gesamtzusammenhang des Gutachtens schließen. Aus dem Zusammenhang gerissen kann man da nur spekulieren.
Um diese Frage zu klären, ist dieses Forum nicht die geeignete Plattform.
Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Sie sich Unterstützung bei den Sozialverbänden (VdK, SoVD) oder bei einem Anwalt suchen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
So, so. Sozialmediziner sind Sie also auch noch? Hauptsache seinen Senf hinzugeben können, scheint Ihr Credo zu sein. Das fällt mehr und mehr auf.Hallo guten Tag, bei mir wurde u. a. ein Aktengutachten, im Rahmen der Beantragung von der EM gefertigt. In der sozialmedizinischen Beurteilung steht: aus den vorliegenden Unterlagen, den gen. Diagnosen und den daraus abzuleitenden Fähigkeitsstörungen ist kein pos. Leistungsbild ableitbar. Wie ist das zu verstehen? DankeDas ist so zu verstehen, dass sich der Mediziner nur anhand der Akten kein klares Bild über Ihr Leistungsvermögen machen kann.
Hallo ach ja, es ist interessant zu lesen, was Sie über mich schon alles glauben zu wissen oder was für mich nicht unwichtig sein soll. Ohne hier eine riesige Diskussion anfangen zu wollen, bleibe ich trotz Ihrer und der Einschätzung des Experten bei meiner Meinung: Die medizinischen Unterlagen in der Akte reichen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht aus. Es ist weitere, medizinische Sachaufklärung erforderlich. Das Verfahren wird demnach noch dauern. Mit einer zeitnahen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Eine Tendenz ist dieser Aussage nicht zu entnehmen. Alle anderen, unterschwelligen oder offenen Unterstellungen lasse ich unbeantwortet GrußHallo Hallo09, dieser Satz kann verschiedene Bedeutungen haben, welche davon zutrifft, kann man nur aus dem Gesamtzusammenhang des Gutachtens schließen. Aus dem Zusammenhang gerissen kann man da nur spekulieren. Um diese Frage zu klären, ist dieses Forum nicht die geeignete Plattform. Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Sie sich Unterstützung bei den Sozialverbänden (VdK, SoVD) oder bei einem Anwalt suchen würden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungDiese Antwort ist auch für G.W nicht unwichtig.
Danke für Ihre "hochwichtige" Stellungnahme und Klarstellung.Diese Antwort ist auch für G.W nicht unwichtig.Hallo ach ja, es ist interessant zu lesen, was Sie über mich schon alles glauben zu wissen oder was für mich nicht unwichtig sein soll. Ohne hier eine riesige Diskussion anfangen zu wollen, bleibe ich trotz Ihrer und der Einschätzung des Experten bei meiner Meinung: Die medizinischen Unterlagen in der Akte reichen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht aus. Es ist weitere, medizinische Sachaufklärung erforderlich. Das Verfahren wird demnach noch dauern. Mit einer zeitnahen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Eine Tendenz ist dieser Aussage nicht zu entnehmen. Alle anderen, unterschwelligen oder offenen Unterstellungen lasse ich unbeantwortet Gruß
Kann eher bedeuten, dass das Leistungsbild gering ist. Kommt aber auf den Zusammenhang an.Hallo guten Tag, bei mir wurde u. a. ein Aktengutachten, im Rahmen der Beantragung von der EM gefertigt. In der sozialmedizinischen Beurteilung steht: aus den vorliegenden Unterlagen, den gen. Diagnosen und den daraus abzuleitenden Fähigkeitsstörungen ist kein pos. Leistungsbild ableitbar. Wie ist das zu verstehen? DankeDas ist so zu verstehen, dass sich der Mediziner nur anhand der Akten kein klares Bild über Ihr Leistungsvermögen machen kann.
Gar nicht!Hallo guten Tag, bei mir wurde u. a. ein Aktengutachten, im Rahmen der Beantragung von der EM gefertigt. In der sozialmedizinischen Beurteilung steht: aus den vorliegenden Unterlagen, den gen. Diagnosen und den daraus abzuleitenden Fähigkeitsstörungen ist kein pos. Leistungsbild ableitbar. Wie ist das zu verstehen? DankeWie kommt man denn vor der Entscheidung an die internen Gutachten?
Wie konnte der Frager denn dann daraus zitieren?Wie kommt man denn vor der Entscheidung an die internen Gutachten?Gar nicht!
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