Hallo Holly,
bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sie vorrangig als Beschäftigter gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig. Dies löst im Regelfall bei Arbeitsunfähigkeit einen Krankengeldanspruch aus.
Soweit Sie im Zuge dessen auch in der Arbeitslosenversicherung Versicherungspflichtig sind, dürfte im Gegensatz zu geringfügig Beschäftigten ggf. auch ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen.
Für nähere Informationen richten Sie Ihren Fragen aber am besten an die Experten der Krankenversicherung und der Arbeitsverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung