Zitiert von: Bernd
Erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen, sind Sie versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung und zahlen in der Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz (auf den Lohn, nicht auf die Rente) und haben daher keinen Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld.
Hallo Bernd,
auch an Sie vielen Dank für die Antwort.
Hinsichtlich des KV-Beitragssatzes und der Arbeitslosenversicherung hatte ich die vage Idee, ob man nicht (wie auch stiller Mitleser es anspricht) tatsächlich freiwillig den vollen KV-Beitragssatz und auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen kann, um dadurch Krankengeld- und Kurzarbeitergeldanspruch zu erreichen?
Meine Idee war, dass man dem Arbeitgeber vielleicht einfach gar nicht mitteilen könnte, dass man voll erwerbsgemindert ist - so dass der Arbeitgeber dann "automatisch" den vollen KV-Beitragssatz und die AV-Beiträge abzieht? (Mein Arbeitgeber, bei dem ich ja aktuell im Minijob arbeite, hat von meiner Erwerbsminderung bisher keine Kenntnis.)
Ich habe aber die Befürchtung, dass das am Ende doch nicht funktioniert - und man, trotz gezahlter Beiträge, im Krankengeld- oder Kurzarbeitsfall dann letztlich mit leeren Händen dasteht.
Hat vielleicht jemand Erfahrungen zu berichten mit einer solchen Vorgehensweise?
Zitiert von:
Die neue Regierung hat angekündigt, die Minijobgrenze auf 520 Euro erhöhen zu wollen, dann könnten Sie wieder mehr arbeiten.
Das ist ein guter Hinweis. Danke dafür!