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Experten-Antwort

volle Erwerbsminderung - MIDIJob - Krankengeld? Kurzarbeitergeld?

von Holly14.01.2022 | 14:33
618 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, wegen gestiegenem tariflichen Stundenlohn werde ich wohl demnächst vom Minijob in einen (sozialversicherungspflichtigen) MIDI-Job wechseln (mit ca. 9 Wochenstunden). Ich bin voll erwerbsgemindert (Krebserkrankung). Habe ich im MIDI-Job Anspruch auf Krankengeld, falls ich länger als 6 Wochen krankheitsbedingt nicht arbeiten kann? Und habe ich Anspruch auf Kurzarbeitergeld, falls mein Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden muss? Vielen Dank im Voraus für eine fachkundige Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holly,

bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sie vorrangig als Beschäftigter gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig. Dies löst im Regelfall bei Arbeitsunfähigkeit einen Krankengeldanspruch aus.

Soweit Sie im Zuge dessen auch in der Arbeitslosenversicherung Versicherungspflichtig sind, dürfte im Gegensatz zu geringfügig Beschäftigten ggf. auch ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen.

Für nähere Informationen richten Sie Ihren Fragen aber am besten an die Experten der Krankenversicherung und der Arbeitsverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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15 Antworten

Hollyam 14.01.2022 | 16:39
Liebe*r Expert*in, herzlichen Dank! Das werde ich machen.
Berndam 14.01.2022 | 17:11
Wenn Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes, Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen teilweise Erwerbsminderung erhalten, sind Sie gegen Krankheit (Krankengeld) und Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld) abgesichert und zahlen entsprechende Sozialabgaben. Erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen, sind Sie versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung und zahlen in der Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz (auf den Lohn, nicht auf die Rente) und haben daher keinen Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld. Hier wäre der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner, weil der das entsprechend der zuständigen Einzugsstelle melden muss. Da auch noch Steuern auf den nun 450 Euro wohl nur knapp übersteigenden Lohn voll gezahlt werden müssten, würde ich versuchen mit dem Arbeitgeber die Arveitszeit zu reduzieren. Die neue Regierung hat angekündigt, die Minijobgrenze auf 520 Euro erhöhen zu wollen, dann könnten Sie wieder mehr arbeiten.
stiller Mitleseram 14.01.2022 | 17:18
Hallo, bei mir ist es der gleiche Fall. Volle EM-Rente und Midi-Job. Meine Personalabteilung hat mich erst mit Krankengeldanspruch und Arbeitslosenversicherung geführt. Dann kam eine Ummeldung rückwirkend und mir wurden die KK und AL-Beiträge zurückgezahlt. Anspruch auf Krankengeld/Arbeitslosenversicherung besteht bei EM-Rente nicht! Ich hätte auch lieber gerne den Krankengeldanspruch und dafür den höheren KK-Beitrag bezahlt. Fragen Sie lieber bei Ihrer Krankenkasse nach.
Hollyam 14.01.2022 | 18:15
Zitat von Bernd anzeigen
Hallo Bernd, auch an Sie vielen Dank für die Antwort. Hinsichtlich des KV-Beitragssatzes und der Arbeitslosenversicherung hatte ich die vage Idee, ob man nicht (wie auch stiller Mitleser es anspricht) tatsächlich freiwillig den vollen KV-Beitragssatz und auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen kann, um dadurch Krankengeld- und Kurzarbeitergeldanspruch zu erreichen? Meine Idee war, dass man dem Arbeitgeber vielleicht einfach gar nicht mitteilen könnte, dass man voll erwerbsgemindert ist - so dass der Arbeitgeber dann "automatisch" den vollen KV-Beitragssatz und die AV-Beiträge abzieht? (Mein Arbeitgeber, bei dem ich ja aktuell im Minijob arbeite, hat von meiner Erwerbsminderung bisher keine Kenntnis.) Ich habe aber die Befürchtung, dass das am Ende doch nicht funktioniert - und man, trotz gezahlter Beiträge, im Krankengeld- oder Kurzarbeitsfall dann letztlich mit leeren Händen dasteht. Hat vielleicht jemand Erfahrungen zu berichten mit einer solchen Vorgehensweise? Das ist ein guter Hinweis. Danke dafür!
stiller Mitleseram 14.01.2022 | 22:52
Hallo, Ich habe meine Personalabteilung informiert als ich den Bescheid bekam. Wollte klare Verhältnisse schaffen. Daraufhin kam die Ummeldung.
Schadeam 14.01.2022 | 22:23
Selbst wenn Ihr AG nichts von der Rente weiß, so weiß es doch Ihre Krankenkasse. Und die werden Ihnen als Vollrentner wg EM kaum KG bezahlen......
Siehe hieram 14.01.2022 | 22:53
Zitat von Holly anzeigen
Erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen, sind Sie versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung und zahlen in der Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz (auf den Lohn, nicht auf die Rente) und haben daher keinen Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld.
Hallo Bernd, auch an Sie vielen Dank für die Antwort. Hinsichtlich des KV-Beitragssatzes und der Arbeitslosenversicherung hatte ich die vage Idee, ob man nicht (wie auch stiller Mitleser es anspricht) tatsächlich freiwillig den vollen KV-Beitragssatz und auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen kann, um dadurch Krankengeld- und Kurzarbeitergeldanspruch zu erreichen? Meine Idee war, dass man dem Arbeitgeber vielleicht einfach gar nicht mitteilen könnte, dass man voll erwerbsgemindert ist - so dass der Arbeitgeber dann "automatisch" den vollen KV-Beitragssatz und die AV-Beiträge abzieht? (Mein Arbeitgeber, bei dem ich ja aktuell im Minijob arbeite, hat von meiner Erwerbsminderung bisher keine Kenntnis.) Ich habe aber die Befürchtung, dass das am Ende doch nicht funktioniert - und man, trotz gezahlter Beiträge, im Krankengeld- oder Kurzarbeitsfall dann letztlich mit leeren Händen dasteht. Hat vielleicht jemand Erfahrungen zu berichten mit einer solchen Vorgehensweise? Das ist ein guter Hinweis. Danke dafür!
Hallo Holly, lesen Sie sich mal lieber dies am Wochenende durch: https://www.ikk-gesundplus.de/typo3conf/ext/gleitzonenrechner/Re… Da steht nämlich drin, wann unter welchen Umständen und wie hoch die Beiträge 'aktuell' berechnet werden (die Regierung plaaaaaaant ja noch....). Viel informativen Spaß dabei und alles Gute!
Berndam 15.01.2022 | 00:12
Dann kam eine Ummeldung rückwirkend und mir wurden die KK und AL-Beiträge zurückgezahlt.
Hallo Stiller Mitleser, vielen Dank für Ihre Antwort. Verständnisfrage dazu: Von welcher Seite kam denn die Ummeldung? Wer hat, bei wem, was, warum umgemeldet? Könnten Sie das bitte kurz konkret erläutern?
Arbeitgeber hat Scheiße gebaut und das gerade gebogen.
Siehe hieram 15.01.2022 | 01:03
quote=381220]Dann kam eine Ummeldung rückwirkend und mir wurden die KK und AL-Beiträge zurückgezahlt.
Hallo Stiller Mitleser, vielen Dank für Ihre Antwort. Verständnisfrage dazu: Von welcher Seite kam denn die Ummeldung? Wer hat, bei wem, was, warum umgemeldet? Könnten Sie das bitte kurz konkret erläutern?
Arbeitgeber hat Scheiße gebaut und das gerade gebogen.
Ohne Rentenbescheid kein 'Rentnerstatus'. Nach Bescheiderteilung (ab Rentenbeginn rückwirkende) Korrektur Arbeitgeber hat alles richtig gemacht!
Forenwächteram 15.01.2022 | 09:05
Der User @Bernd hat hier sein neues Domizil gefunden und glänzt mit inkompetenten Beiträgen. Daher Vorsicht vor seinen Ausführungen. Leider muss man derartige Subjekte in offenen Forum dulden. Allerdings werden seine „fachlichen“ Beiträge hier regelmäßig zerlegt, was seine Inkompetenz bestätigt und Hilfesuchende damit nicht zu sehr verunsichern dürfte.
Peter T. am 15.01.2022 | 09:41
Machen Sie eine Entgeltumwandlung. Vorteile sind, sie bleiben im Minijob und brauchen die Stunden nicht zu reduzieren. Und der AG muss 15 % Bezuschussen. Sie dürfen dafür aber die Versicherungspflicht nicht abgewählt haben, denn dann muss der AG zustimmen. Oder der AG stimmt zu, falls Sie die RV abgewählt haben. https://www.iww.de/pfb/steuern-und-recht-aktuell/minijobmidijob-…
Hollyam 18.01.2022 | 06:49
Guten Morgen, ganz herzlichen Dank an alle User für die vielen informativen Antworten!
Hollyam 18.01.2022 | 06:56
Hallo Siehe hier, vielen Dank - auch Ihnen alles Gute!
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