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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderung rückwirkend für 11 Jahre anerkannt

von Robert Stegmann29.10.2014 | 14:16
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen Bei mir wurde die volle Erwerbsminderung am 11.09.2014 rückwirkend bis 01.08.2003 anerkannt. Da eine Nachzahlung der Rente gesetzlich nur für 4 Jahre vorgesehen ist, erfolgt diese nur rückwirkend bis 01.01.2007, da ich 2011 letztmals einen Antrag auf Rente gestellt habe. So weit so gut und wenn das gesetzlich nicht anders geht, so weit auch in Ordnung. Nun habe ich aber vom 01.08.2003 bis 31.03.2006 und vom 17.08.2008 bis 05.12.2010 noch Vollzeit gearbeitet und als Angestellter wurden mir auch Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen. Was passiert nun mit diesen, meiner Meinung nach ungerechtfertigten Beiträgen zur Arbeitslosen und Rentenversicherung im fraglichen Zeitraum. Bekomme ich diese von den Sozialträgern zurück? Widerspruch bei der Rentenversicherung habe ich vorsichtshalber eingelegt, als ich den Rentenbescheid in den Händen hatte. Muss ich das auch bei der Agentur für Arbeit tun, nachdem sie mir ihre Forderungen an die Rentenversicherung mitgeteilt haben? Vielen Dank für ihre Auskünfte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Beiträge zur Rentenversicherung, die Sie nach dem jetzt festgestellten Leistungsfall der Erwerbsminderung gezahlt haben, sind nicht "zu Unrecht" gezahlt und auch nicht wertlos.

Bei einer Altersrente (die Sie früher oder später beziehen werden), wird eine neue Rentenberechnung durchgeführt. Ihr Abschlag von 10,8 % gilt nur für die Entgeltpunkte, die in der Erwerbsminderungsrente schon enthalten waren. Für die bisher noch nicht berücksichtigten Zeiten wird der Zugangsfaktor (der macht den Abschlag) neu ermittelt. Wenn Sie die Regelaltersrente wählen, dann haben die Entgeltpunkte aus den Zeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung keinen Abschlag. Für eine frühere volle Altersrente ohne Abschlag schließe ich mich Kai-Uwes Tipp an: in der Beratungsstelle kann man Ihnen konkret sagen, wann Sie welche Altersrente bekommen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Kai-Uweam 29.10.2014 | 14:31
Alle Zeiten, die vor dem LEISTUNGSFALL (also bei Ihnen 2003) liegen und somit berücksichtigt werden, erhalten den Abschlag von 10.8%. Dieser bleibt auch bei der späteren Altersrente - für diese Zeiten - so bestehen. Der Abschlag der nach dem Leistungsfall liegenden Zeiten (die dann bei der Altersrente erst berücksichtigt werden), richtet sich danach, welche Altersrente Sie später beantragen wollen.
Cassandraam 29.10.2014 | 14:22
Die Zeiten werden bei einer späteren Altersrente berücksichtigt. Für die Zeit des Zusammentreffens von Erwerbsminderungsrente und z.B.Beschäftigung finden die Hinzuverdienstregelungen Anwendung.
Robert Stegmannam 29.10.2014 | 14:42
Danke erstmal @Kai-Uwe Gibt es da Unterschiede? Ich bin Schwerbehindert und kann demnach auch früher in reguläre Altersrente gehen, nehme ich an. Was müsste ich tun, damit meine reguläre Altersrente höher ist, wie meine derzeitige Erwerbsminderungsrente?
Robert Stegmannam 29.10.2014 | 14:27
Danke erst mal @Cassandra Da ich aber Erwerbsminderungsrente beziehe, werden mir automatisch 10,8 % abgezogen und soweit mir bekannt ist, auch dann fortgesetzt, wenn ich Altersrente beziehe. Oder ändert sich dann etwas aufgrund der Tätigkeit bei voller Erwerbsminderung?
Unglaublicham 29.10.2014 | 16:10
Zitat von Robert Stegmann anzeigenausblenden
Die Beiträge sind zu Recht entrichtet und werden bei einem neuen Leistungsfall (Alter oder Tod) zusätzlich berücksichtigt. Inzwischen erzielte Lohnersatzleistungen unterliegen dem gesetzlichen Forderungsübergang (Erstattungsanspruch) jeweils bis zur Rentenhöhe. Erzielte Arbeitsentgelte unterliegen dem gesetzlichen Regulativ über § 96a SGB VI. Für die Einlegung eines Widerspruchs sehe ich daher keine Begründung. Ich plädiere dafür, dass man offensichtlich unberechtigte Widersprüche mit einer angemessenen Gebühr belegt, um die verursachten Kosten zu verdeutlichen. www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0
Kai-Uweam 29.10.2014 | 15:36
Es gibt verschiedene Altersrenten, die Unterschiedliche Voraussetzungen haben (z.B. die Erfüllung einer bestimmten Wartezeit). Dazu sollten Sie sich am besten mal in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. MfG
Robert Stegmannam 29.10.2014 | 17:18
Danke für Ihre Auskünfte. Sobald der Widerspruchsbescheid eingegangen ist, werde ich mich mit einem Berater der DRV in Verbindung setzen und mir mal ausrechnen lassen, wieviel ich an Altersrente bekomme und die verschiedenen Modelle einmal durchgehen. Der Widerspruch hatte im Übrigen durchaus auch seine Berechtigung, was die Rentenhöhe der letzten Monate betraf (2/3 statt der vollen Erwerbsminderungsrente) Das wollte ich ebenso korrigiert haben.
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