Hallo!
Ich habe diese Woche einen Bescheid zur vollen Erwerbsminderung bekommen. 2004 habe ich schon einmal einen Antrag gestellt, der aber abgelehnt wurde.
Ich bin seit Ende 2002 nicht mehr arbeitsfähig, habe erst Krankengeld dann Arbeitslosengeld und dann Arbeitslosengeld2 bezogen bis dato Harz4.
Der Antrag zur EM wurde vom Jobcenter angeregt.
Mir wurde ein Schwerbehindertenausweis rückwirkend zu 2002 ausgestellt mit 80% Schweregrad auf Psyche.
Es hat sich herausgestellt, dass ich meine Probleme wegen einer Schwersttraumatisierung habe.
Die Störung ist abere erst seit 2009 bekannt, ich war aber meiner Meinung nach deswegen schon 2002 in psychiatrischer Behandlung und seitdem nicht mehr arbeitsfähig.
Was muß ich jetzt tun, damit ich meine Rente rückwirkend anerkannt bekomme?! Die Differenz zu dem damaligen Bescheid zu heute ist doppelt so hoch. Also fühle ich mich ausgebootet und möchte gerne wissen ob es überhaupt Sinn macht vor das Sozialgericht zu ziehen.
Ich wäre für konstruktive Vorschläge und eventuelle ähnliche Fallbeispiele sehr dankbar.
Viele Grüße Vivi