Hallo b.sucher,
im Rahmen der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sollten Sie die monatliche Hinzuverdienstgrenze von aktuell 450 Euro beachten. Bei welchem Arbeitgeber Sie diesen Hinzuverdienst erwirtschaften ist für die gesetzliche Rentenversicherung nicht erheblich.
In welcher Form eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber Ihren ruhenden Arbeitsvertrag beeinträchtigen könnte, können wir seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beurteilen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder an einen Arbeitsrechtler bzw. an die Gewerkschaft/ den Personalrat.