Hallo und Guten Tag,
nachdem ich Sommer 2016 durch Ersuchen nach § 45 voll erwersgemindert, und es unwarscheinlich ist dies zu beheben, wird nun eine Nachuntersuchung von Amts wegen durchgeführt. Ich bin derzeit mit einem GdB von 100 bewertet. Wirkt sich eine Herbstufung auf meine Erwerbsminderung aus? Mein Ausweis läuft noch bis 12/2017, darum finde ich es sehr früh, denn ich besitze kein Merkzeichen, bin erwerbslos also keine Steuervorteile. Ziemlich genau 6 Monate nach der Feststellung der DRV wird jetzt geprüft, was mich etwas verunsichert. Ich kann mit 5 erfolglosen Rehas belegen, dass sich mein Zustand seit 2011 nicht verändert hat, die letzte liegt allerdings schon 1 Jahr zurck. Da alle med. Maßnahmen (8 OP`s), bis auf Notfallmäßige, ausgereizt sind kann ich keine neuen Befunde vorlegen, Nachsorge findet im 6. Jahr nur noch jährlich statt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bedanke mich im voraus!!
Hallo Fredo,
sie erhalten zur Zeit eine volle EMR auf Zeit. Ein GDB hat im Grunde genommen nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. Aber es zeigt wohl das die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Wie Sie schreiben hat sich Ihre Gesundheit nicht gebessert. Zum einem würde ich dann beim Versorgungsamt den Schwerbehindertenausweis verlängern und die Untersuchung wegen Amtswegen - sie meinen bestimmt den beauftragten Gutachter von der DRV - abwarten. Machen Sie sich nicht schon im Vorfeld verrückt. Eine volle Erwerbsminderungsrente (keine Arbeitsmarktrente) generell immer auf Zeit bis max 9 Jahre verlängert.
Mfg
Nein ich bekomme keine EMR sondern Grusi vom Amt. Das Ersuchen nach § 45 SGB XII ist für Behörden bindend. Nein mein Zustand besserte sich nicht und wird es auch nicht. Aber da med. nichts mehr getan wird, also keine neuen Befunde. Bin 57 Jahre mit Tumorformel pT4a, bin natürlich nervös, denn kann gerade nur mich mit Mühe versorgen. Das GrusiAmt ist etwas angefressen, darum denke ich dass sie versuchen etwas zu ändern. Der GdB ist der einzige Zugriff den sie haben. Darum frage ich ob eine Herabsetzung des GdB Auswirkungen auf meine Erwerbsminderung hat? Oder soll ich die ganze Nachuntersuchung(Gdb wurde 6 Jahre bewilligt) abblasen?
Nachtrag!
Die DRV untersucht mich nicht mehr, da es unwarscheinlich ist dass meine volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Der § 45 SGB XII ist daran geknüpft. Dies kann von keiner Behörde
angefochten werden. Aber ob hier der GdB eine Rolle spielt weiß ich nicht. Ich wurde 2x befristet (8/12 und 6/14) und dann dauerhaft (7/16) voll erwerbsgemindert von Gutachtern der DRV eingestuft.
Hallo Fredo,
der GdB spielt für diesen Verfahren (§ 45 SGB XII) keine Rolle. Sie sind und bleiben damit auf Dauer voll EM.
Die Nachuntersuchung wird nur vom Versorgungsamt durchgeführt, ob der aktuell zuerkannte GdB noch Bestandskraft hat *). In der Versorgungsamtsakte finden sich dazu Nachprüfungshinweise/Nachuntersuchung zum xx.xx.xxxx erforderlich, um den GdB anhand aktueller Befunde ggf. neu festzusetzen/zu mindern. Wie gesagt, hat nichts mit der EM und der GruSi-Leistung zu tun.
Gegen eine mögliche 'Entziehung' des bisherigen GdB können Sie natürlich mit Widerspruch und Klage angehen und so zumindest noch den bisherigen GdB vorübergehend 'retten' - rechtskräftig wird der neue GdB erst nach Ablauf von 3 Monaten nach der letzten unanfechtbaren Entscheidung.
*) was im Rahmen einer so genannten 'Heilungsbewährung' normal ist /Zeitraum, innerhalb dessen ein gewisser Heilungsprozess erfolgt ist und ein höheren GdB nicht mehr rechtfertigt ist.
Gruß
w.
Danke W*lfgang,
jetzt bin ich wieder gelassener. Das GrusiAmt rechnet natürlich Grusi + Kranken- und Pflegeversicherung und ein geringer Mehrbedarf. Die wollen immer wieder alle Krankenakten von mir, was ich nicht einsehe. Ich hab nichts zu verbergen, aber immer diese Anfragen. Freundlicher wäre vielleicht angebrachter. Wollen warscheinlich wissen wie lange es noch geht, aber das kann niemand seriös vorraus sagen. Es können noch Jahre sein.
Nochmals Danke!!!
Mit Verlaub, das geht die einen *Scheißdreck an - die sind gebunden an die Feststellung der DRV = ist EM. Und so lange die festgestellte EM nicht 'aufgehoben' wird, haben die die Füße still zuhalten ...da haben die mir Ihrer gesundheitlichen Seite rein gar nichts zu tun.
Sollte dem tatsächlich so sein, empfehle ich Ihnen wenigstens Ihren Landesdatenschutzbeauftragten einzuschalten, warum die GruSi-Stelle zusätzliche (med.) Daten erhebt, die für Ihren Anspruch nicht relevant sind.
Gruß
w.
Hallo W*lfgang
Das Versorgungsamt ist bei uns mit dem GrusiAmt zusammen und nennt sich Sozial und Inklusionsamt. Nein ich frage mich, da mein Behindertenausweis derzeit keinerlei Nutzen für mich hat, ob ich Nachteile bei der EM bekomme wenn ich den B- Ausweis zurück gebe bzw. wenn er herabgestuft (unter 50) wird? Grundsätzlich hat der GdB ja nichts mit dem Leistungsvermögen (Untrersuchungen der DRV) zu tun. Darum frage ich ist es der Aufwand wert ? Ich bin sowieso sehr geschwächt und möchte den Aufwand nicht mehr. Ist einfach unverhältnismäßig.
Grüße
Fredo
Da es sich hier um Fragen zum Verfahren der Grundsicherung nach dem SGB XII und des Versorgungsrechts handelt und nicht um Fragen hinsichtlich des Rentenrechts, ist dieses hier nicht ganz das richtige Forum.
Nur so viel – nach § 109a Abs. 2 SGB VI prüft und entscheidet der Rentenversicherungsträger auf ein Ersuchen nach § 45 SGB XII durch den zuständigen Sozialhilfeträger, ob Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI sind und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wurde genau dieses von Ihrem Rentenversicherungsträger festgestellt. Und nach § 45 Satz 2 SGB XII ist die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers (volle Erwerbsminderung auf Dauer) BINDEND für den Sozialhilfeträger.
Vielen Dank an den Rentenexperten,
mit SGB XII hatte meine Frage nichts zu tun, die Leistungen werden erbracht. Und ja, Sie haben mich richtig verstanden, es wurde die volle Erwerbsminderung, und es unwarscheinlich ist diese zu beheben, festgestellt im Juli 2016 von der DRV.
Meine Frage ist dahingehend, kann die Entscheidung der DRV durch Wegfall des GdB auf Antrag einer Behörde wieder aufgehoben werden?
Bisher habe ich hier schon wertvolle Informationen erhalten, ich möchte nicht noch einmal durch das ganze Verfahren (Reha,Facharztuntersuchungen,Behördengänge usw.). Ich habe jetzt nach 6 Jahren einfach genug, möchte in Ruhe leben.
Grüße
Fredo!
NEIN, da die Schwerbehinderung ODER die Minderung des bisherigen Grades der Behinderung nichts mit einer Erwerbsminderung zu tun hat. Die volle EM wurde von der DRV auf Dauer festgestellt und da kann das Grusi-Amt nicht immer wieder nachbohren.
Also keine Sorge.
Vielen, Vielen Dank,
jetzt sind alle meine Fragen beantwortet. Ich kenne mich im Rentenrecht nicht so gut, deswegen war ich sehr verunsichert. Man macht so seine Erfahrungen mit Behörden.
Also nochmals vielen Dank
Fredo!
pers. Dieses Forum kann empfohlen werden!!!
Wie gesagt, der B-Ausweis ist für die EM-Rente ohne Bedeutung, den können Sie unbesehen zurückgeben - lediglich Ihr Steuerfreibetrag für den B-Ausweis wird gestrichen.
Gruß
w.
Hallo W*lfgang,
nein so klein ist das Nest nicht. Die Stadt hat 49000 Einwohner, das Latratsamt hat ein Einzugsgebiet von 280000 Einwohner und liegt ganz im Süden vom Ländle. Nähe Bodensee!
Ist tatsächlich so, GrusiAmt und Versorgungsamt sind in das Sozial- und Inklusionsamt, im Landratsamt, zusammengelegt.
Aber nochmals Danke.
Grüße
Fredo