Wenn Sie die (beabsichtigte) Beschäftigung WENIGER als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausüben, ist dies für Ihren Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung (sowohl aus Arbeitsmarkt- als auch aus gesundheitlichen Gründen) grundsätzlich UNSCHÄDLICH.
Ist Ihr monatliches Entgelt nicht höher als 400 Euro (Das Gesetz hinsichtlich der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro ist jedoch bis heute nicht verkündet und das Gesetzgebungsverfahren damit auch noch nicht abgeschlossen!), kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird.