Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

volle erwerbsminderung und hinzuverdienen

von Gerd12.03.2008 | 14:59
1282 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hy,bekomme volle Erwerbsminderung auf zeit für 3 Jahre. Frage:wenn ich hinzuverdiene bis 400 euro mit täglich nicht mehr als 1-2 std.kann oder wird es bei der nächsten Verlängerung mir nachteile bringen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie die (beabsichtigte) Beschäftigung WENIGER als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausüben, ist dies für Ihren Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung (sowohl aus Arbeitsmarkt- als auch aus gesundheitlichen Gründen) grundsätzlich UNSCHÄDLICH.

Ist Ihr monatliches Entgelt nicht höher als 400 Euro (Das Gesetz hinsichtlich der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro ist jedoch bis heute nicht verkündet und das Gesetzgebungsverfahren damit auch noch nicht abgeschlossen!), kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird.

7 Antworten

rbüam 12.03.2008 | 15:53
Klar; wer arbeitet braucht keine Rente.
Gerdam 12.03.2008 | 16:07
ok. ist mir klar,aber warum wird in mein Rentenbescheid die hinzuv. grenze angegeben?
rbüam 12.03.2008 | 16:35
Damit Sie sie nicht überschreiten, und dann nur noch eine Teilrente bekommen.
Rosannaam 12.03.2008 | 16:58
Hallo Gerd, solange Sie die Hinzuverdienstgrenze von mtl. 400,- € brutto nicht über schreiten, kann in der Regel auch bei der vollen EM-Rente auf Zeit nichts passieren. Deshalb wurde sie im Bescheid ja auch genannt. Wenn dann noch die tgl. Arbeitszeit bei unter 3 Std. liegt, ist dies völlig rentenunschädlich. VORAUSGESETZT, es handelt sich um eine leichte/einfache Tätigkeit. Denn bei der vollen EM-Rente (wenn keine Arbeitsmarktrente, sondern rein aus med. Gründen!) liegt das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei höchstens 3 Std. tgl. MfG Rosanna.
gerdam 12.03.2008 | 17:43
Danke Rosanna, im Bescheid steht nicht ausschließlich auf ihren Gesundheitszustand,sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht. MFG Gerd
Hansam 12.03.2008 | 19:54
Auch bei einem verschlossenen Arbeitsmarkt darf die Arbeitsleistung max. 3 Std. pro Tag (15 Stunden pro Woche) liegen. Liegt die Arbeitsleistung höher, gilt der Arbeitsmarkt für Sie als nicht mehr verschlossen und die Rente ist zukünftig weg.
bekissam 13.03.2008 | 08:50
Einen 400,- EUR Minijob können Sie ausüben. Mit ist kein einiger Fall bekannt, in dem eine Nachprüfung aus diesem Grunde erfolgt oder vorgesehen wäre.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026