Hallo,
den Diskussionsbeiträgen können Sie verschiedene Empfehlungen entnehmen. Aus Sicht des Rentenversicherers kommt es im Wesentlichen auf das bei Ihnen vorliegende Restleistungsvermögen an. Nach den bisherigen Feststellungen erhalten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer. Ob Ihnen ggf. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden können kann nur Ihr Rentenversicherer beurteilen. Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.