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Volle Erwerbsminderung und im Haft im offenen Vollzug, wie geht das Leben wieiter?

von stylerxxl25.06.2010 | 15:09
2675 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin derweil in Haft im offenen Vollzug. Ich hatte aufgrund meiner kleinen Rente von 597.-€ leider eine Straftat begangen und muss dafür nun völlig zu Recht büßen. Ich bin gelernter KFZ-Mechaniker, 30 Jahre alt und habe einen Schwerbehindertenausweis von 80% + "G". Ich habe nur Probleme beim gehen, bin allerdings geistig und auch sonst 100% in ordnung. Was gibt es denn für Möglichkeiten um mich wieder zu integrieren? Ich würde mich gerne in einen kfm. oder IT-Beruf umschulen lassen. Besteht da irgendeine Möglichkeit ??? Über Hilfe wäre ich sehr dankbar, denn ich will mich nicht damit abfinden, dass es das schon war. Lieben Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

den Diskussionsbeiträgen können Sie verschiedene Empfehlungen entnehmen. Aus Sicht des Rentenversicherers kommt es im Wesentlichen auf das bei Ihnen vorliegende Restleistungsvermögen an. Nach den bisherigen Feststellungen erhalten Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer. Ob Ihnen ggf. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden können kann nur Ihr Rentenversicherer beurteilen. Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

7 Antworten

was erwarten Sie?am 25.06.2010 | 16:01
Ist die Befristung Ihrer EM-Rente abgelaufen? Wenn ja, ggf. Verlängerungsantrag stellen, sofern Sie noch erwerbsunfähig sind. Wenn nein, soll Ihnen jemand hier einen 400_Euro-Job suchen? Gehbehinderung allein bedeutet nicht erwerbsunfähig. Sie haben doch Kontakt mit Sozialarbeitern, wenn Sie im offenen Vollzug sind. Diee könnten auch Kontakt zu einem Rehaberater der DRV herstellen, der feststellt, ob Sie nach einer Wiedereingliederungsmaßnahme wieder erwerbsfähig sind und wofür Sie sich ggf. eignen. Ein Verwandter machte vor Jahren aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung im IT-Bereich. Ein Drittel der Teilnehmer flog bereits im ersten halben Jahr wegen unzureichender Vorkenntnisse, vor allem in Mathematik, raus, vom Rest bestand gerade die Hälfte die Abschlussprüfung...
RFnam 25.06.2010 | 16:30
Sie können auch jederzeit jede Arbeit aufnehmen, wenn Sie einen Arbeitgeber finden. Bei einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze (siehe Anlage 19 zum Rentenbescheid) kann Ihre EM-Rente - als Teilrente gezahlt werden, - zum Ruhen kommen, - oder auch ganz versagt werden. Eine konkrete Auskunft hierzu kann nur Ihr Rentenversicherungsträger entsprechend der Aktenlage geben.
stylerxxlam 26.06.2010 | 08:53
hallo, ich bin voll erwerbsgemindert, ohne zeitliche begrenzung. Ich erwarte auch nicht,dass mir jenand einen 400euro job sucht, denn mein ziel ist es, eines tages wieder voll arbeiten zu können. ich bin gelernter kfz-mechaniker und leide an einer nervenkrankheit in den beinen. ich bin aber der meinung,dass ich durch eine umschulung o.ä. Wieder eingegliedert werden kann. Z.B. Kaufmännisch oder so. lieben gruß
Zam 26.06.2010 | 09:21
Stellen Sie doch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Mehr als abgelehnt werden kann der ja nun nicht. In dem Zusammenhang würde dann auch geprüft , ob bei ihnen z.b. eine Umschulung in Frage kommt oder ob medizinische Gründe dagegen sprechen. Wenn Sie natürlich bereits voll erwerbsgemindert sind und das auf Dauer wird es sicher schwer werden, das ihnen seitens der RV eine Umschulung genehmigt wird. Bevor eine Umschulungsmassnahme genehmigt wird, wird halt gepürft ob diese auch " durchgehalten " werden kann und überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Wenn nicht werden solche Massnahmen natürlich in erster Linie aus finanziellen Gründen dann nicht genehmigt. Eine volle EM-Rente auf Dauer wird einem ja nicht mal so eben zuerkannt , sondern da liegen bei ihnen schon ganz erhebliche Gesundheitsstörungen vor. Vermute mal bei ihnen so etwas wie das RLS ( Restless-Legs-Syndrom ) und ob diese Erkrankung nicht event. einer Teilhabe dann entgegegen steht wird halt im Antragsverfahren geklärt. Mit so einer Krankheit können Sie ja weder lange stehen, gehen oder auch lange Zeit sitzen - was wiederum einer kaufmännischen Tätigkeit im Wege stehen würde.... Aber dies muss alles im Einzelfall dann genau geprüft werden.
-_-am 26.06.2010 | 19:01
Die Träger der Rentenversicherung erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 33 bis 38 des Neunten Buches SGB sowie im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen nach § 40 des Neunten Buches SGB. Ob eine solche Maßnahme für Sie in Frage kommt, müssen Sie im Rahmen des von Ihnen zu stellenden Antrags individuell klären lassen. Die ortsnahen Reha-Servicestellen können Sie über den Link Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.nach Eingabe Ihrer Postleitzahl ermitteln.
Informatikeram 27.06.2010 | 07:35
Und von denen die eine IT-Umschulung bestehen, bekommt fast keiner einen Job !!!!!! Traurige Wahrheit, IT-Umschüler sind in der Wirtschaft kaum gefragt. 2000 habe ich die Umschulung gemacht und von 20 Absolventen arbeiten heute gerade mal 2 in der IT. Wir waren verduzt und haben uns dann mal probehalber in der SRH Heidelberg als Interessenten ausgegeben und nachgefragt wie viele denn vom vorigen, unserem Studiengang in der Wirtschaft untergekommen seien. Es wurde gelogen wie gedruckt und behauptet dass 100% der Teilnehmer einen Arbeitsplatz bekommen hätten. Da wird nur Kasse mit Umschülern gemacht und die Rentenversicherung ausgenommen. Informatiker
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