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volle Erwerbsminderungsrente

von Karolin09.12.2009 | 17:06
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit Juli 2009 volle Erwerbsminderungsrente (auf Zeit) von der Deutschen Rentenversicherung. Da ich auch Versicherungszeiten in Österreich hatte, wurde mir von der deutschen Rentenversicherung mitgeteilt, dass das Verfahren der Bewilligung an die Pensionsversicherungsanstalt nach Österreich weitergeleitet und es in der Regel keine Probleme mit der Anerkennung einer Invalidenrente in Österreich geben wird. Nun übernimmt die PVA Österreich den Bescheid aus Deutschland nicht so ohne weiteres und ich solle einen neuen Pensionsantrag stellen. Dies habe ich nun auch gemacht, habe zwei lapidare Begutachtungen von der PVA über mich ergehen lassen - und abschließend eine Ablehnung des Bescheides bekommen, mit der Angabe dass ich ohne weiteres noch Arbeiten könne. Nun kann ich gegen diesen Bescheid eine Sozialklage in Österreich einreichen, natürlich wieder mit schrecklichen Gutachten anhängend und ewig langer Wartezeiten. Nach knapp 4 Jahren Kampf in Deutschland, geht nun für mich ein weiterer Nervenkrieg in Österreich weiter? Hat jemand Erfahrungen mit meinem Problem und kann mir Hilfetips geben? Eventuell vielleicht auch Ansprechpartner, Rechtsanwälte, die auf deutsch-österreichischen Renten-Pensionsrecht spezialisiert sind? Bin Mitglied beim VdK, der leider nicht in Österreich vertritt. Wäre um jede hilfreiche Antwort dankbar. Vielen Dank. P.S.: Ich lebe derzeit in Österreich mit angemeldetem Wohnsitz, und habe auch noch einen Meldewohnsitz in Deutschland.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "KSC".

2 Antworten

Schiko.am 09.12.2009 | 18:57
Ihr Problem ist unnatürlicher Art. Es gibt ein Abkommen mit Österreich welches hier greift. Die bayrische Waltung müsste hier tätig werden. Ein Gutachten ist nun einmal vorhanden. Die Steuer dürfen Sie nach dem österreichischen recht entrichtn. Einen pauschalen Abzug gibt es hier nicht Der Hinzuverdienst ist allerdings grenzüberschreitend zu beachten. Der VdK vertritt aber nicht im Ausland, da er hier ansässig ist. Eine weitere Folge der nationalen Bestimmungen.Ohne fachliche Hilfe geht es nicht. Mit freundlichen grüßen
-_-am 09.12.2009 | 21:04
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