Volle Erwerbsminderungsrente

von
Harry

Hallo zusammen !
Bei mir ist es so das ich wohl in die volle Erwerbsminderungsrente gehen muss.Nun wird die so berechnet als ob ich bis zum Alter von 65,9 gearbeitet hätte. Ist also über ein Jahr länger als wenn ich bedingt einer Schwerbehinderung mit 64,8 Jahren in Rente für Schwerbehinderte gehen würde.Nun meine Frage,warum ist die Erwerbsminderungsrente mit 65.9 Jahren wesentlich niedriger als die Altersrente für Schwerbehinderte mit 64,8 Jahren obwohl fiktiv länger eingezahlt wird?
Danke, Harry

von
Valzuun

Ohne Ihr Geburtsjahr zu kennen mutmaße ich mal:

10,8% Abschlag wegen vorzeitigem Rentenbeginn ?
Daran ändert auch die genannte „Hochrechnung“ auf 65+9 nichts.

Experten-Antwort

Hallo Harry,
zumindest die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist in der Regel nicht wesentlich niedriger als die Altersrente wegen Schwerbehinderung. Sollte dies in Ihrem Fall tatsächlich so sein, sollten Sie den Sachverhalt mit Ihrem Rentenversicherungsträger abklären.

von
Harry

Bei der Altersrente für Schwerbehinderte mit 64.8 Jahren gibt es keinen Abschlag von 10,8%. Das würde aber bedeuten das trotz Hochstufung der Erwerbsminderungsrente man im Endeffekt weniger Rente bekommt. Wo ist da die Logik?
Habe den Rentenrechner der Rentenversicherung mit meinen Renteninformationen genutzt und dabei gibt es eine große Diskrepanz zwischen der Altersrente für Schwerbehinderte und der Vollen Erwerbsminderungsrente.

von
Sally

Zitiert von: Harry
Bei der Altersrente für Schwerbehinderte mit 64.8 Jahren gibt es keinen Abschlag von 10,8%. Das würde aber bedeuten das trotz Hochstufung der Erwerbsminderungsrente man im Endeffekt weniger Rente bekommt. Wo ist da die Logik?
Habe den Rentenrechner der Rentenversicherung mit meinen Renteninformationen genutzt und dabei gibt es eine große Diskrepanz zwischen der Altersrente für Schwerbehinderte und der Vollen Erwerbsminderungsrente.
Bei der EMR gibt es diesen Abschlag von 10,8%,aber wie der Vorredner schon sagt, wir kennen Ihr Alter ja nicht.

von
Harry

Zitiert von: Sally
Zitiert von: Harry
Bei der Altersrente für Schwerbehinderte mit 64.8 Jahren gibt es keinen Abschlag von 10,8%. Das würde aber bedeuten das trotz Hochstufung der Erwerbsminderungsrente man im Endeffekt weniger Rente bekommt. Wo ist da die Logik?
Habe den Rentenrechner der Rentenversicherung mit meinen Renteninformationen genutzt und dabei gibt es eine große Diskrepanz zwischen der Altersrente für Schwerbehinderte und der Vollen Erwerbsminderungsrente.
Bei der EMR gibt es diesen Abschlag von 10,8%,aber wie der Vorredner schon sagt, wir kennen Ihr Alter ja nicht.

Bin Bj. 60, aber hat das so einen großen Einfluss auf die finanzielle Differenz der Rentenarten ?

von
Sally

Allereinfachste Rechnung von 1000 Euro sind 108 weg. Derzeit liegt das Alter für die abschlagsfreie EMR bei 64,demnächst bei 65 Jahren. Ist Ihre Differenz denn größer?

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