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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente

von chrissi24.01.2020 | 16:17
84 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe den Rentenantrag am 2.12.19 gestellt und vor Kurzem einen Brief bekommen mit der Bitte um Auskunft bezüglich des Hinzuverdienstes. Was heißt das? freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Chrissi,

die vorhergehenden Aussagen von „siehe hier“ sind zutreffend.

Weitergehende Informationen zum Thema „Rente wegen Erwerbsminderung“ und dem Thema „Renten wegen Erwerbsminderung und Hinzuverdienst“ finden Sie im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Max4.0am 24.01.2020 | 16:29
Was steht denn auf der ersten Seite des Anschreibens? Da müsste schon was von voller/tlw. EM stehen. So war's bei mir. Demgemäß kann man dann den etwaigen geplanten Hinzuverdienst ausfüllen. Ansonsten wäre es ja sinnbefreit, wenn man nicht weiß, ob man nach einer vollen oder tlw. gehen kann. Manchmal wird auch rückwirkend gefragt - dann die Einnahmen rückwirkend anführen. (Kurze telef. Rücksprache mit der DRV Berlin hat in unserem Fall dabei geholfen). Bei uns war das ein gutes Zeichen. Hat dann zwar noch etwas länger gedauert (mehrere Monate), aber dann kam der Bescheid (tlw. EM). Falls das dort nicht steht, würde ich bei einer örtlichen DRV-Beratungsstelle Rücksprache halten und die anfragen lassen. Geht erfahrungsgemäß dort online schneller als wenn man selbst wieder einen Brief aufsetzen muss und auf Antwort wartet ...
Siehe hieram 25.01.2020 | 03:03
Hallo Chrissi, wenn Sie sich aktuell noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und (z. B. aufgrund einer Reha) festgestellt wurde, dass Sie - wenn auch nur teilweise - erwerbsgemindert sind und deshalb den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, wird nun gefragt, was Sie verdienen. Auch bei voller EM-Rente dürfen Sie ja maximal unter 3h pro Tag bei einer 5Tage Woche arbeiten, dabei ist es zunächst egal, welchen Stundenlohn Sie erhalten. Sofern Ihre (aktuelle?) Tätigkeit in diesem zeitlichen Rahmen liegt, wird dennoch überprüft, ob der Verdienst den Freibetrag von 6.300,00 EUR im Jahr überschreitet und um wie viel. Dies kann dazu führen, dass Sie zwar einen Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten, diese wegen zu hohen Hinzuverdienstes aber nicht zur Auszahlung kommt. Ob im Ergebnis Ihrem Antrag überhaupt entsprochen wird (ob teilweise oder volle EM-Rente) entscheiden letztendlich die sozialmedizinischen Gutachter. Unabhängig davon, welches Einkommen Sie derzeit haben, sondern nur aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Die Anfrage zu beantworten, hat also keinen Einfluss auf ein negatives oder positives Ergebnis, ob Ihre EM anerkannt wird. Sondern erleichtert nur das Abrechnungsprocedere "im Falle wenn" (dass Sie dann nicht Rente ausbezahlt bekommen, die Sie zurück bezahlen müssten, weil z.B. Ihr Verdienst auch bei nur unter drei Stunden zu hoch ist). Scheuen Sie sich also nicht davor, diese Anfrage kurzfristig 'wahrheitsgemäß' zu beantworten. Alles Gute!
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