Ich komme gerade aus der Reha. Dort teilte man mir mit, das ich voll erwerbsgemindert sei. Ich arbeite zur Zeit 2:55 Stunden am Tag. Muß ich eine Rente beantragen oder bekomme ich die automatisch? Muß ich weiterarbeiten in meinem Job, da ich weniger als 3 Stunden arbeite??
Sie müssen trotzdem eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ob der Rententräger der Einschätzung folgt wird sich zeigen.
Wenn eine volle EMR bewilligt wird und Sie z. B. keine Unterhaltspflichten haben, die durch die Rente allein nicht getragen werden können, könnten Sie auch die Arbeit aufgeben oder reduzieren.
Ich rate immer ab, komplett auszusteigen, weil eine Arbeit mit den persönlichen Kontakten wichtig ist und man sonst kaum noch soziale Kontakte pflegen kann, wenn man sehr krank ist.
Viel Erfolg...
Wenn eine volle EMR bewilligt wird und Sie z. B. keine Unterhaltspflichten haben, die durch die Rente allein nicht getragen werden können, könnten Sie auch die Arbeit aufgeben oder reduzieren.
Ich rate immer ab, komplett auszusteigen, weil eine Arbeit mit den persönlichen Kontakten wichtig ist und man sonst kaum noch soziale Kontakte pflegen kann, wenn man sehr krank ist.
Viel Erfolg...
Also wird mir vermutlich keine volle Erwerbsminderungsrente gewährt weil ich schon unter 3 Stunden arbeite??
Was sie jetzt arbeiten ist völlig unrelevant. Sie könnten auch eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen, wenn sie derzeit 8 Stunden arbeiten.
Nein, dies wollte ich damit nicht ausdrücken.
Der Rententräger prüft aber nach Eingang eines Rentenantrags noch einmal selber und der Reha Abschlussbericht ist dabei nur eins von mehreren Faktoren, die mit in die Beurteilung einfließen.
Man kann auch mit 40 Stunden Arbeit eine volle EMR zugesprochen bekommen.
Das Sie nur 2,55 h arbeiten kann man auch als Zeichen ansehen das Sie nicht mehr können.
Es ging Ihnen doch eher in der Fragestellung darum, ob Sie Ihre Arbeit aufgeben müssen oder hatte ich das fladch verstanden?
Wir können jetzt unendlich Vermutungen anstellen.
Wenn Sie Gewissheit wollen sollten Sie umgehend Rente beantragen.
Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, macht es wenig Sinn zu warten bis automatisch vielleicht etwas passiert.
...die Reha stellt EM NICHT fest!
Hallo Martina,
bei der (unverbindlichen) 'Diagnose' im Abschlussgespräch der Reha-Klinik (sofern die sich tatsächlich auch so im Reha-Bericht wiederfindet = Leistungsvermögen/Arbeitsplatz <3 Std.tgl und Leistungsvermögen/allg. Arbeitsmarkt <3 Std./tgl.) würden Sie in den nächsten Tagen/Wochen Post von Ihrer DRV erhalten, dass evtl. eine Erwerbsminderung vorliegen könnte/oder auch als festgestellt gilt - dann können Sie aus dem Reha-Verfahren ein Rentenverfahren zwecks EMRT machen. Abschließend beurteilt das der med. Dienst der DRV bzw. die DRV selbst ...habe es in solchen Fällen allerdings noch nie erlebt, dass die EMRT abgelehnt worden ist. Warten Sie ggf. noch ein paar Wochen ab.
Andererseits steht es Ihnen völlig frei, umgehend den EMRT-Antrag selbst zu stellen. Ihre (zeitreduzierte) Beschäftigung hat darauf keinen Einfluss, kann auch bei Bewilligung der Rente weiterlaufen - sofern nicht arbeits-/tarifvertragliche Ausschlussgründe vorliegen.
Gruß
w.